vorläufig vollstreckbares Urteil

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
grete
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 450
Registriert: 01.09.2006, 14:09
Beruf: Kauffrau Büromanagement

#1

17.01.2014, 08:58

Schon lange niht mehr gebraucht deshalb muss ich fragen

Mir liegt vorl vollstreckbares Urteil gegen Sicherheitsleistung vor
Gegenseite hat zwischenzeitlich BErufung eingelegt

Soll nun alles in die Wege leiten

Habe bei Mandanten gerade Bürgschaft angefordert
Ich muss aber doch noch gem. Titel Klausel Zustellung, den
Zustellvermerk bei GEricht anfordern oder?

Die Bürgschaft übermittle ich dann an die GEgenseite?

Danke für die Hilfe :huepf
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.01.2014, 09:16

Eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils musst Du bei Gericht anfordern, richtig. Da ist dann die Klausel und auch der Zustellungsvermerk drauf.

Die Bürgschaft muss an die Gegenseite zugestellt werden. Wenn die schon erstinstanzlich anwaltlich vertreten war, kannst Du auch eine Zustellung von Anwalt zu Anwalt machen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
avenere
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 13.12.2010, 18:14
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: AnNoText

#3

04.02.2015, 11:20

Hallöchen,

ich habe dazu mal eine Nebenfrage:

Wir haben einen gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren KFB, daher haben wir der Gegenseite eine Bürgschaft im Original zugestellt. Vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat die Gegenseite die Forderung beglichen.
Sodann haben wir die Rückgabe der Bürgschaft angefordert - da kommt aber nichts.
Können wir die Gegenseite auf Herausgabe und Schadensersatz wegen der Bankgebühren verklagen?

LG
"So what, i'm still a rockstar" (Pink)
Antworten