Fehlende Parteifähigkeit heilbar? THW

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strendy
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#1

16.01.2015, 10:15

uns wird die fehlende Parteifähigkeit gerügt, da die THW in Bonn nicht rechtsfähige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (§ 1 THW Gesetz) ist, so dass sie nicht parteifähig ist. Diese ist gem. § 1 THW Gesetz durch Helfer aufgestellt, also sozusagen die Ortsverbände.

Nun meine Frage, kann man die Parteifähigkeit im laufenden Verfahren heilen? Oder müssen wir hier tatsächlich die Klage zurücknehmen und neu klagen?

Hat jemand schon mal solch einen Fall gehabt?
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Anahid
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#2

16.01.2015, 10:17

Ich hatte so einen Fall noch nicht, aber bevor Dir hier jemand antworten darf, müsstest Du bitte Dein Profil um Deine Berufsbezeichnung ergänzen (siehe Forenregel). Ist vielleicht bei der Umstrukturierung des Forums verloren gegangen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
strendy
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#3

16.01.2015, 10:28

Danke für den Hinweis! Habe ich soeben erledigt!
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