Ich habe für die Nebenintervenietin Berufung eingelegt.
Nunmehr fragt mich das Kammergericht nach der Parteienbezeichnung?
Im Urteil sind die Parteien so beschrieben
A - Klägerin
B - Beklagte
C - Nebenintervenientin
Ich habe nunmehr Berufung für C (Nebenintervenientin) eingelegt.
Das Kammergericht hat die Parteien nunmehr wie folgt bezeichnet:
C - Berufungsklägerin und Nebenintervenientin
A - Berufungsbeklagte und Klägerin
B - gar nicht mit aufgeführt.
Mir kommt das nicht richtig vor! Hat hier jemand solch ein Fall schon mal gehabt?
Kann B entscheiden, ob sie dem Verfahren beitritt oder nicht?
Berufung einer Nebenintervenientin Parteibezeichnung?
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Hm, ich hatte das auch noch nicht, aber mir kommt es auch komisch vor. Auf wessen Seite seid ihr denn in I. Instanz beigetreten? Ich würde das Gericht anrufen und nachfragen - und poste doch dann bitte mal das Ergebnis.
Grüße - sansibar
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