Berufung einer Nebenintervenientin Parteibezeichnung?

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strendy
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#1

15.01.2015, 14:50

Ich habe für die Nebenintervenietin Berufung eingelegt.
Nunmehr fragt mich das Kammergericht nach der Parteienbezeichnung?

Im Urteil sind die Parteien so beschrieben
A - Klägerin
B - Beklagte
C - Nebenintervenientin

Ich habe nunmehr Berufung für C (Nebenintervenientin) eingelegt.

Das Kammergericht hat die Parteien nunmehr wie folgt bezeichnet:

C - Berufungsklägerin und Nebenintervenientin
A - Berufungsbeklagte und Klägerin
B - gar nicht mit aufgeführt.

Mir kommt das nicht richtig vor! Hat hier jemand solch ein Fall schon mal gehabt?
Kann B entscheiden, ob sie dem Verfahren beitritt oder nicht?
Piwi12
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#2

15.01.2015, 16:22

Fällt das nicht auch unter Streitverkündete? :sad:
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- Christopher Robin -
strendy
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#3

16.01.2015, 10:10

ja streitverkündete und Nebenintervenientin sind doch das gleiche, oder?
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
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#4

16.01.2015, 13:01

Hm, ich hatte das auch noch nicht, aber mir kommt es auch komisch vor. Auf wessen Seite seid ihr denn in I. Instanz beigetreten? Ich würde das Gericht anrufen und nachfragen - und poste doch dann bitte mal das Ergebnis.
Grüße - sansibar
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