Neues Mandat

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
LaLuna
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2015, 16:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: NoRa / NT

#1

09.01.2015, 17:02

Hallo,

Ich hoffe, jemand von euch kann mir helfen. Ich habe folgendes Problem:
Mein Chef befindet sich derzeit im Urlaub. Jetzt habe ich eine neue Sache angenommen wo bereits Termin anberaumt ist, den es jetzt zu verlegen gilt. Mein Chef hat auch eine Vertretung aus einem anderen Büro. Meine Frage ist nun, hätte ich die neue Sache überhaupt annehmen dürfen? Eine Vollmacht habe ich mir unterschreiben lassen. Für Antworten wäre ich dankbar!
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

09.01.2015, 20:58

Generell ist nur der RA berechtigt Mandate anzunehmen.

Ich gehe davon aus, dass es bei Euch intern geregelt ist, wie Ihr sowas handhabt. Solange der Vertreter die Verteidigungsanzeige/den Terminsverlegungsantrag unterschreibt, sollte das aber kein Problem sein.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#4

09.01.2015, 21:04

Lämmchen hat geschrieben:Generell ist nur der RA berechtigt Mandate anzunehmen.

Ich gehe davon aus, dass es bei Euch intern geregelt ist, wie Ihr sowas handhabt. Solange der Vertreter die Verteidigungsanzeige/den Terminsverlegungsantrag unterschreibt, sollte das aber kein Problem sein.
Für eine entsprechende Fundstelle wäre ich dankbar.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#5

09.01.2015, 21:06

Jupp03/11 hat geschrieben:
Lämmchen hat geschrieben:Generell ist nur der RA berechtigt Mandate anzunehmen.

Ich gehe davon aus, dass es bei Euch intern geregelt ist, wie Ihr sowas handhabt. Solange der Vertreter die Verteidigungsanzeige/den Terminsverlegungsantrag unterschreibt, sollte das aber kein Problem sein.
Für eine entsprechende Fundstelle wäre ich dankbar.
U.a. 43a BRAO...
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Jupp03/11

#6

09.01.2015, 21:24

Vermag ich aus dem Gesetzestext ohne Kommentierung nicht zu erkennen.
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#7

09.01.2015, 21:38

Ich würde nicht § 43a BRAO als einschlägig sehen, sondern § 53 BRAO (ob der danach bestellte Vertreter zugleich als Bevollmächtigter i.S.d. BGB für den Abschluss eines Anwaltsvertrages zu sehen ist, habe ich jetzt nicht geprüft).

Bei Mandatsannahme durch Personal des abwesenden Rechtsanwalts könnte m.E. - je nach Sachverhalt - zivilrechtlich eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht vorliegen, sofern nicht eine ausdrückliche Bevollmächtigung durch Kundgabe an das Personal (§ 167 Abs. 1 1. Alt. BGB) erfolgt ist.
Antworten