Guten Morgen,
wir haben für Mandant ein Aufforderungsschreiben gemacht mit Fristsetzung zwei Wochen, Gegner zahlte nicht, jetzt will ich MB machen.
Kann ich Zinsen erst nach der Fristsetzung im Aufforderungsschreiben geltend machen?
Anspruchsgrundlage ist eine Rechnung, die auch unter Fristsetzung angemahnt wurde. Ich würde eigentlich die Zinsen einen Monat nach Rechnungsstellung fordern - oder muss dazu eine Vereinbarung existieren?
Zinsen - ab wann kann man sie nehmen?
- Christina83
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Grundsätzlich gesehen kannst du die zinsen 30 tage nach Rechnungsstellung geltend machen, wenn du jedoch früher bereits gemahnt hast, dann kannst du die zinsen auch früher mitaufnehmen
- Ciara
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Hat euer Mandant schon einmal gemahnt?
Also ich würde sagen, ab Zugang der Mahnung. Die Fristsetzung ist da vollkommen egal.
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Entschuldigung, Mandant hat nicht gemahnt (habe ich falsch gesehen), die Rechnung sollte bis zum 03.03.2007 gezahlt werden, so steht es geschrieben. Also Zinsen dann ab 04.03.2007?
- Ciara
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Wurde denn vereinbart, dass sie bis dahin bezahlt werden soll?
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Naja, vereinbart - weiss ich nicht. Schuldner hat eine Rechnung bekommen auf der steht, dass diese bis zum 03.03.2007 zu bezahlen ist. Unser Mandant ist Heilpraktiker und seine Behandlungskosten in Rechnung gestellt.
- Ciara
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Dann ist es keine Vereinbarung und somit gilt dann der Zugang der Mahnung.
Sowas würde nur gelten, wenn es vereinbart wurde, dass es bis dahin zu zahlen ist.
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Rechne noch den Postweg mit drauf. Also noch so 1-2 Tage. ![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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bin auch für Zinsen ab dem 3.4. bis zum 3.3 sollte er ja schließlich gezahlt haben. denke, damit ist man auf der sicheren Seite was die Zinsforderung angeht.
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