Hallo zusammen,
ich stehe total auf dem Schlauch finde aber auch keine Hilfe, deswegen muss ich ein neues Thema öffnen.
Ich soll Klage erheben. Vorgerichtlich sind uns Kosten für eine EMA und Zustellungskosten für den GVZ entstanden.
Mit in den Klageantrag aufgenommen habe ich bis jetzt die vorgerichtlichen Anwaltskosten. Kann/muss ich diese weiteren vorgerichtlichen Kosten EMA und GVZ auch mit in den Klageantrag aufnehmen oder erfolgt das erst bei der Kostenfestsetzung?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
Hushabye
Klagantrag EMA/GVZ-Kosten
- Liesel
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Alle Kosten die vorgerichtlich angefallen sind, können nicht im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden. Daher sind diese mit einzuklagen.
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Richtig. Von HF hatte ich auch nichts geschrieben.
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Kannst du in einen Antrag packen.
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Nicht wenn es vorgerichtliche Kosten waren. Ihr könnt es versuchen mit dem Argument, dass die EMA zur Klagevorbereitung notwendig war.