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pussybär78
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#1
22.10.2014, 09:53
Hallo Ihr Lieben,
mein Chef hat gaanz super in einem Schriftsatz an das Gericht in einer Beratungshilfesache als Begründung angegeben:
"...aus einem Urteil des Bundessozialgerichts ergibt sich, dass ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sich eines Rechtsanwaltes bedienen kann und dass dies auch jeweils erforderlich ist."
Bedauerlicherweise kann er sich nicht mehr daran erinnern wo er das gelesen hat. Das Gericht verlangt aber, dass er das Aktenzeichen und Datum dieses Urteils angibt.
Hat irgendwer hier schon mal von diesem Urteil gehört udn kann mir einen Tipp geben?
Vielen dank
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Pepples
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#2
22.10.2014, 09:56
.aus einem Urteil des Bundessozialgerichts ergibt sich, dass ein Bezieher von Hartz-IV-Leistungen sich eines Rechtsanwaltes bedienen kann und dass dies auch jeweils erforderlich ist
So pauschal kann ich mir nicht vorstellen, dass das da drin gestanden hat. Auch Hartz IV- Empfänger müssen zunächst Eigenbemühungen erbringen. Die sind ja nicht pauschal alle zurückgelieben.
Um was für eine Sache handelt es sich denn bei eurer Beratungshilfe?
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pussybär78
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#3
22.10.2014, 10:09
Der Mandant bezieht Leistungen und der ist dauernd der Meinung, dass die nicht richtig berechnet werden. Wir haben ca. 10 Akten von dem und in den meistenb bekommen wir die BerH auch anstandslos. Er hat immer die gleichen Eigenbemühungen. Er legt Widerspruch ein und und wenn der begründet werden muss, dann kommt er zu uns.
Ich habe auch keine Ahnung, warum das Gericht mal zustimmt bei der BerH und mal sich so anstellt
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jojo
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#4
22.10.2014, 10:16
guck mal ins Rechtspflegerforum: Dort wird die Entscheidung m.E. öfter zitiert.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
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pussybär78
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#5
22.10.2014, 10:52
Das ist lieb jojo.
Wo finde ich das Rechtspflegerforum?
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Liesel
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#6
22.10.2014, 11:03
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(UNHEILIG)
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pussybär78
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#7
27.10.2014, 16:28
Da hab ich leider nix gefunden. Vielleicht suche ich auch falsch
Mist verflucht
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Pepples
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#8
27.10.2014, 17:20
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