Welches Gericht ist zuständig?

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Ulili
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#1

13.07.2014, 11:40

Hallo und euch einen schönen Sonntag!

Welches Gericht ist zuständig?

Forderung - MB über 7000 €
bezahlt werden nach Zustellung 4000 €
Teilwiderspruch geht am gleichen Tag über 3000 € ein, wie VB beantragt wird?


Herzlichen Dank und viele Grüße,

:wink1
Dane129
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#2

13.07.2014, 12:05

Ich würde sagen, dass das Amtsgericht nach § 1 ZPO, § 23 Nr. 1 GVG sachlich zuständig ist. Maßgeblich dürfte der Streitwert sein, der bei Abgabe der Angelegenheit ans Streitgericht noch im Raum steht, vorliegend EUR 3.000,00, und über den die Sache letztendlich anhängig wird (§ 696 ZPO) - siehe hierzu u.a. Beschluss des OLG Dresden vom 17.03.2004, Az: 8 W 82/04 (dort wurde der Streitwert ebenso mit dem geringeren Betrag bestimmt, obwohl hier bereits mit Antrag des MB die Abgabe ans Streitgericht im Falle des Widerspruchs beantragt wurde).
Ulili
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#3

13.07.2014, 12:24

Danke Dane129;

Was ist dann, wenn der RA bei Antrag auf VB noch nicht wusste, dass bereits 4000 € gezahlt wurden (weil er im Urlaub war)?
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Tigerle
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#4

14.07.2014, 08:19

Das Mahngericht wird einen Teil-Vollstreckungsbescheid erlassen über den nicht widersprochenen Teil, aber man kann davon ausgehen, dass der Gegner dann hiergegen Einspruch einlegen wird.
Deswegen ist ja trotzdem nur der widersprochene Teil in dem Moment ins streitige Verfahren übergangen.
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