Darf ich ausbilden?

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ich
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#1

25.03.2014, 15:50

Hallo,

wisst ihr vll. ob ich ausbilden darf oder ob ein Ausbilderschein nötig ist? Ich habe 10 Jahre Berufserfahrung und leite eine Anwaltskanzlei bin aber kein Rechtsfachwirt.

Viele Grüße
ich
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booo
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#2

25.03.2014, 16:05

Soviel ich weiß, darf nur der RA ausbilden, auch wenn es intern anders aussieht.
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
supibaerchi
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#3

25.03.2014, 16:07

Ich denke auch, die Berufsträger bilden offiziell aus - inoffiziell.... wissen wir alle, wie das läuft :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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Tigerle
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#4

25.03.2014, 16:10

schau mal hier: -> http://www.rak-hamburg.de/h/ausbildung_ ... _70_de.php

Wie schon gesagt wurde, Ausbilder ist der Anwalt. Ich würde an Deiner Stelle einfach mal bei der für Euch zuständigen Rechtsanwaltskammer anrufen und mich genauer informieren.
samsara
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#5

26.03.2014, 08:16

ich
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#6

27.03.2014, 09:44

Vielen Dank für euere Hilfe!!
Weiß jemand von euch, das als Einsteigergehalt so bezahlt wird?
Ernie

#7

27.03.2014, 14:27

Ausbildender ist der Anwalt. Er darf die eigentliche Ausbildungstätigkeit an eine zuverlässige Fachangestellte delegieren. Diese wird dann "Ausbilder" bzw. "Ausbildungsbeauftragte". Hierzu ist kein Ausbilderschein erforderlich, sondern lediglich soziale und fachliche Kompetenz.
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Lämmchen
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#8

27.03.2014, 14:57

ich hat geschrieben:Vielen Dank für euere Hilfe!!
Weiß jemand von euch, das als Einsteigergehalt so bezahlt wird?
Da gibt es von jeder Kammer Richtlinien. Frag doch einfach mal bei der Kammer nach. Da bekommt Ihr auch einen Rahmenlehrplan her. :wink:
Liebe Grüße

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