Wann im Verzug?

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StineP

#51

08.05.2007, 11:38

lol

Aber wie Nancy das sagt, irgendwie kommt das so oft vor, dass im Betrieb einiges anders gemacht wird, als man sollte. Genauso wie mit den 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Ich kenne welche, die machen keinen Unterschied zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die ja darauf hingewiesen werden müssen!!!! Tzz
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Mr.Black
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#52

08.05.2007, 11:40

Naja, die Frage ist, was die Folge des ganzen dann ist. Berechnest Du als Anwalt dann Verzugszinsen oder Verzugsschaden zu unrecht (weil noch kein Verzug) dann ist das Betrug. Also Augen auf im Rechtsverkehr.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
StineP

#53

08.05.2007, 11:45

lol, die augen sind auf.

Ist schon klar mit dem Betrug......
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Sandra S.
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#54

08.05.2007, 20:24

Danke an Mr. Black. Jetzt hab sogar ich das verstanden :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#55

09.05.2007, 08:49

ok bei mir ist es dann letztendlich egal, weil ich max 3 Mahnungen schreibe und dann erst MB mache.. aber gut zu wissen für Mdt.. wobei einige davon noch nicht mal irgendein Zahlungsziel reinnehmen und sich dann wundern, dass die Leute net zahlen.. ich würd dann als Schuldner auch erstmal abwarten ;-)
StineP

#56

09.05.2007, 08:59

Sowas haben wir auch echt zur Genüge!! Unmöglich =)
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butterflybabe
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#57

17.10.2007, 07:56

Ich häng mich jetzt einfach dran, ich hoffe es passt.

Unser Referendar bringt mich jetzt leider so durcheinander, dass ich euch jetzt fragen muss.

Mietverhältnis. Die Miete ist bis spätestens des 3. Werktag eines Monats zu bezahlen. Dann ist er doch ab 4. Werktag in Verzug, unerheblich ist, ob es sich um einen Werktag handelt, oder nicht?
StineP

#58

17.10.2007, 08:00

Natürlich. Es ist vertraglich so vereinbart (kalendermäßig bestimmt) - der Mietvertrag ist von beiden unterschrieben - also haben beide zugestimmt zu der Verzugsregelung mit dem kalendermäßigen Datum.

Was genau bringt dich da durcheinander?
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AxL
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#59

17.10.2007, 08:01

butterflybabe hat geschrieben:Ich häng mich jetzt einfach dran, ich hoffe es passt.

Unser Referendar bringt mich jetzt leider so durcheinander, dass ich euch jetzt fragen muss.

Mietverhältnis. Die Miete ist bis spätestens des 3. Werktag eines Monats zu bezahlen. Dann ist er doch ab 4. Werktag in Verzug, unerheblich ist, ob es sich um einen Werktag handelt, oder nicht?
Der 4. Werktag eines Monats ist immer ein Werktag ;-)

Aber wenn der 3. Werktag ein Samstag ist, dann ist er trotzdem am Sonntag im Verzug.
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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butterflybabe
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#60

17.10.2007, 08:04

:thx AxL

Werktag natürlich, kann ja gar kein Sonntag sein :lol:

Werd das jetzt mal unserem Referendar erklären :wink:
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