Rechnungslegung Nachlasspflegschaft

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XLadyX
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#1

04.02.2014, 10:15

Guten Morgen,

habe wieder eine Frage :D !

Habe eine Nachlasspflegschaft auf dem Tisch und soll jetzt die Rechnungslegung fertigen. Der Betroffenen ist im Dezember 2012 verstorben. Die Verpflichtung meines Chefs war im Feb. 2013. Ab wann muss ich mit der Rechnungslegung beginnen. Das Nachlassverzeichnis muss ja immer zum Todestag ausgefüllt werden. Muss die Rechnungslegung dann auch ab Todeszeitpunkt beginnen, oder erst ab der Verpflichtung meines Chefs?

:thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx :thx
Jupp03/11

#2

04.02.2014, 10:19

Ab dem Todestag.
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