eigentlich bin ich ja eher stille Mitleserin, weil man auch so hier viel lernen kann, aber letzte Woche haben wir ein Teil-VU erhalten bei dem sogar der erste Gedanke meines Chefs ein "HÄ?" war
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Hier der Hintergrund:
Mandantin erhielt am 11.12.2013 eine Klage wegen rückständigem Mietzins. Sie ist die Beklagte zu 1 und ihr Schwiegervater der Beklagte zu 2 (keine anwaltliche Vertretung bei ihm vorhanden).
Somit war FA für die Verteidigungsanzeige der (25.11.2013 = Feiertag) 27.12.2013, was wir auch erledigt haben. Die Frist für die Klageerwiderung lief demnach am 10.01.2014 ab. Da aus Zeitmangel aber eine Bearbeitung noch nicht möglich war, beantragten wir Fristverlängerung von 3 Wochen, die uns auch genehmigt wurde.
Neuer FA somit 31.01.2014.
Nun erhielten wir am 23.01.2014 ein Teil-VU (ohne EB!), das wie folgt beginnt:
"Der Beklagte zu 2 wird neben der Beklagten zu 1 gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Kläger ........."
Hier nun meine Frage:
Ist das bei jemanden von euch auch schon einmal vorgekommen? Soll das sowas wie zur Kenntnis sein, dass der Beklagte zu 2 verurteilt wird, was ja richtig wäre. Aber wieso wird dann auch unsere Mandantin mit genannt?
Für eure Hilfe bin ich jetzt schon dankbar :*
Edit:
Nur falls das für euch eine normale Sache sein sollte: ich bin erst seit kurzem dabei und habe leider keine Ausbildung zur ReFa
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)