Am 03.02. habe ich einen Termin zum Vertrag unterschreiben. Der RA meinte, ich soll ihm eine Woche vorher eine Mail schicken, in der ich ihm mein Wunschgehalt mitteile. Ich habe aber keine Ahnung, was ich so verlangen kann, ohne dass es unverschämt ist ... Das ist eine mittelgroße Kanzlei mit 4 Anwälten.
Habe in München bereits eine Wohnung gefunden. 650,00 € warm kostet das gute Stück. Das wäre dann schon einmal ein Fixpunkt, den ich monatlich abzuziehen hätte.
Schön wäre ein Nettogehalt von 1.700/1.800 € netto. Was meint ihr? Oder soll ich einfach hoch pokern? ich will es damit nicht gleich verscherzen
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)