Abrechnung RVG Einspruch gegen Versäumnisurteil

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SonjaBlum
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#1

21.01.2014, 12:13

Hallo Ihr Lieben,

ich brauch Hilfe bei der Abrechnung in dieser Sache:

Ein Mdt. kam mit einem Versäumnisurteil und wir sollten bzw. haben gegen dieses Einspruch eingelegt. Nun erfolgte mit den gegnerischen Anwälten eine Vereinbarung dahingehend, dass unser Mdt. Raten zahlt ab nächsten Monat um diese Schuld aus der Sache zu tilgen und wir den Einspruch zurücknehmen. Das haben wir getan.

Stimmt meine Abrechnung:

0,5 Terminsgebühr
und außergerichtliche Vergleichsgebühr

Vielen Dank
gkutes

#2

21.01.2014, 12:33

hm, da ist so überhaupt nichts richtig.

1. wo ist die Verfahrensgebühr?
2. es ist keine TG iHv 0,5 angefallen
3. sind die Vergleichsverhandlungen mündlich zwischen den RAen erfolg? = hier evtl Anfall einer TG (1,2)
4. da du ein anhängiges Verfahren hast, kann keine EG 1000 anfallen, sondern nur die 1003
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SonjaBlum
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#3

21.01.2014, 12:42

Danke schon mal für die Antwort.

Ja wir haben ja nichts gemacht außer eben Einspruch eingelegt. Oder entsteht da auch schon die Verfahrensgebühr voll. Ist wahrscheinlich so.

Es wurde telefonisch darüber gesprochen, dass unser Mandant nun Raten zahlen soll. Mit den gegnerischen Anwälten.

Ich bin leider schon etwas raus was das RVG betrifft. Komme ursprünglich aus einer Steuerkanzlei und da fallen so Abrechnungen nicht oft an. :oops:
gkutes

#4

21.01.2014, 12:51

es fällt IMMER zuerst eine "Betriebsgebühr" (GG / VG) an. Ohne diese, kann keine TG oder EG folgen. Die (volle) VG entsteht zB bei Stellung eines Antrages. Was ihr ja gemacht hab.

also:
VG 3100
TG 3104
EG 1003
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SonjaBlum
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#5

21.01.2014, 13:37

Vielen Dank dass Du dir die Zeit genommen hast. :huepf :knutsch

Ich wünsche Dir einen schönen Tag.
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