Vollstreckung trotz Insolvenz?

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Azubi-Mädchen
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#11

16.01.2014, 11:02

Auch wenn ich gar nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun hatte, bis gestern?
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Liesel
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#12

16.01.2014, 11:04

Ja. Die Forderung ist vor Inso-Eröffnung entstanden.
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Azubi-Mädchen
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#13

16.01.2014, 11:18

Hat jemand vielleicht noch einen passenden § für mich, wo steht, dass die Forderung während der WVP nicht mehr nachträglich angemeldet werden kann? Und vielleicht einen § wo steht, dass man die Forderung nicht mehr geltend machen kann, es sei denn dem Schuldner wird die RS-Befreiung versagt?
Eve80
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#14

16.01.2014, 13:23

Klick dich mal durch die InsO, das ist eigentlich selbsterklärend, wenn man die richtigen §§ liest:

§ 174 InsO i.V.m. § 304 für Anmeldung

§ 200 für Aufhebung bzw. § 207 für Einstellung (greift vermutlich nicht, da sicher Kostenstundung nach § 4a)

§ 301 Wirkung Restschuld-Befreiung (Wort einfach mal in die Einzelteile zerlegen, ist auch selbsterklärend)

§ 302 für die Ausnahmen und § 303 für die Versagung
Pitt
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#15

16.01.2014, 13:26

Wenn Dein Titel nicht ausweist, dass die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung herrührt, war's das.
Jupp03/11

#16

16.01.2014, 13:30

siehe u. a. auch BGH IX ZR 151/12
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