Anspruch teilweise zurücknehmen

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Azubi-Mädchen
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#1

09.01.2014, 16:36

Hallo Leute,

Folgendes Problem.

Wir haben einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, in dem eine Schadensersatzforderung von 1.276,85 € mit geltend gemacht wurde. Leider ist der Betrag um rund 900,00 € zu hoch. Nun muss ich einen Antrag fertigen, in dem ich einen Teil der Forderung zurücknehmen, aber ohne, dass der gesamte Vollstreckungsbescheid zurückgenommen wird. Hat jemand einen Vorschlag? Ich habe leider nichts passendes gefunden ...

Danke
katinka0508
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#2

09.01.2014, 16:53

Hallo,
ist der Vollstreckungsbescheid schon rechtskräftig?
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Anahid
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#3

09.01.2014, 17:46

Wenn die Gegenseite keinen Einspruch eingelegt hat, musst Du gar nichts machen. Dann verstreckst Du halt 900,00 € weniger.
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Liesel
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#4

09.01.2014, 18:21

Abzuziehen sind aber auch die ggf. höheren Kosten, die durch die unberechtigterweise Titulierung entstanden sind.
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#5

09.01.2014, 18:22

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Azubi-Mädchen
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#6

10.01.2014, 08:52

Die Gegenseite hat gegen den VB Einspruch eingelegt. Wir wollen nun ins streitige Verfahren übergehen. Was ist denn da nun am sinnvollsten, was ich machen kann?
katinka0508
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#7

10.01.2014, 13:10

In der Anspruchsbegründung (die eig. dein Chef machen sollte) die Begründung auf den Anspruch beschränken, der noch besteht und bezüglich der 900 € zurücknehmen
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#8

10.01.2014, 13:45

Hat jemand da einen genauen Wortlaut. Mein Chef möchte das so genau wie möglich haben...
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#9

10.01.2014, 14:10

Öhm...Dein Chef ist doch Rechtsanwalt. Da sollte er durchaus in der Lage sein, einen Antrag zu formulieren, wonach der Vollstreckungsbescheid nur in Höhe eines Teilbetrages aufrecht zu erhalten ist und in Höhe des darüber hinausgehenden Betrages von 900,00 € der Mahnbescheid zurückgenommen wird.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

10.01.2014, 14:15

Okay. Super vielen lieben Dank. :)
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