Berufskleidung / Bürokleidung

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Danni40
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#11

15.10.2013, 10:26

Ich kann die Anfangsfrage schon verstehen... Wenn man bisher in gepflegter Kleidung - und dazu zähle ich auch Jeans-Hosen - erscheint und der RA einem Geld in die Hand drückt, man möge sich mal einkleiden, kann man auch mit einer schönen Bluse zu einer gepflegten Jeans gut aussehen - vor allem besser, als so manche, die sich in Kostümchen oder Anzügchen quetscht... Ich war vor kurzem in Salzgitter bei einem Notar - OMG. So würde ich niemals in einer Kanzlei arbeiten. Aber da sahen alle so aus, auch der Notar. Nun liegt es natürlich im Auge des Betrachters, was gepflegt ist und was nicht.

Ganz klar gilt allerdings: Wenn mein Chef / Chefin möchte, dass ich in einem bestimmten Outfit erscheine, mir dafür auch noch Geld gibt, finde ich das gut. Über Kosten für Reinigung und Bügeln kann man sicherlich verhandeln. Nicht jeder Anzug / jedes Kostüm kann man so einfach in der Waschmaschine waschen - die müssen dann in die Reinigung.

Vor allem würde ich ganz klar ein Gespräch mit dem Chef / der Chefin führen, was ihnen so vorschwebt an Kleidung. Wenn bestimmte Mandanten zu einem Termin kommen und man muss besonders chic gekleidet sein, ist das auch wieder etwas anderes. Wir sind schließlich der erste Eindruck der Kanzlei, wenn Mandanten oder die, die es noch werden möchten, erscheinen.

Dass es einem erst einmal komisch aufstößt, wenn der Chef nun bestimmte Kleidungsrichtung wünscht, ist ja logisch. Man hat sich ja selbst nicht als ungeeignet gekleidet angesehen, oder? Ich würde mal ein ruhiges Gespräch mit allen führen. Wir haben das mal in einer anderen Kanzlei immer Freitags nach der Arbeit getan. Da wurden dann solche Dinge besprochen, die einem in der Kanzlei am Herzen liegen. Vlt. könnt ihr das ja bei Euch auch so einführen.

Im Übrigen: Ich finde beides ok.

Viele Grüße :wink1
Pitt
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#12

15.10.2013, 10:33

Ich stimme Danni40 zu.
Grundsätzlich kann der Chef verlangen, dass die Mitarbeiter als Aushängeschild der Kanzlei einem bestimmten Dresscode unterliegen. Wie weit dieser geht, hängt vom Einzelfall ab. Darüber wurden schon zig Gerichtsverfahren geführt. Ich denke, wenn der Chef z. B. keine Jeans im Büro sehen will, ist das ohne weiteres von seinem Direktionsrecht gedeckt. Ob er die Kleidung und deren professionelle Reinigung bezahlen muss, hängt davon ab, ob es sich wirklich um eine Berufs-/Dienstkleidung handelt, wie z. B. in Hotels oder bei Fluggesellschaften. So wie ich das verstehe, geht es hier ja nur darum, dass bestimmte Kleidungsstücke auf der "roten Liste" stehen, aber die Mitarbeiter unter Berücksichtigung dieser Einschränkung selbst entscheiden, was sie im Büro anziehen und was nicht.
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jojo
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#13

15.10.2013, 10:39

Und die Lust zum fachlichen Antworten verloren.
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Danni40
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#14

15.10.2013, 10:43

Wenn Du Dir diese Frage stellst, ob er das RECHT hat, würde ich sagen, da läuft einiges schief bei Euch. Es ist doch ein MITeinander, oder? Dann fügt man sich doch gern, oder sehe ich das falsch? Wenn man nun anfängt, Dinge in Frage zu stellen (zumindest solche, die die Kleidung betreffen), die nicht im Vertrag stehen, sollte man seine Grundeinstellung noch einmal überdenken. Ich kann da nur für mich sprechen und kenne auch Eure Verhältnisse in der Kanzlei nicht. Deine tatsächliche Frage kann ich also so nicht beantworten - kann nur sagen, dass in einem funktionierendem Team (egal, auf welcher Seite man nun steht, AG oder AN) so eine Frage sicher überflüssig ist.

Viel Erfolg weiterhin und Gruß

:wink1
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Anahid
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#15

15.10.2013, 10:47

Frank Furter hat geschrieben:Was ich tatsächlich wissen will, ist:
Hat der RA das RECHT dazu, Kleidung vorzuschreiben, wenn es nicht im Vertrag steht ?
Muss alles im Vertrag stehen? Steht da auch drin, dass die Kanzleiküche aufgeräumt werden muss oder machst Du das nicht, weil es "nicht im Vertrag steht"?

Wenn Dein Chef Dich darum bittet und Dir sogar Geld dafür gibt, willst Du Dich dagegen stellen, weil es "nicht im Vertrag steht"? Na da wünsch ich viel Spaß in dem Arbeitsverhältnis.

Man muss sich mit Sicherheit nicht alles gefallen lassen. Aber in diesem konkreten Fall hier erkenne ich wirklich das Problem nicht. Und wenn einem die Arbeit nicht passt, sollte man entweder versuchen das Gespräch mit dem Chef zu suchen und wenn das nicht geht, bleibt wohl nur was Neues suchen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Pisten_huhn83
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#16

15.10.2013, 10:49

Mein Ex-Chef hat mir damals gesagt, dass ich gern in Jeanshosen zur Arbeit erscheinen darf. Sie ist ja mittlerweile gesellschaftsfähig, die Jeans. So, das stand jetzt nicht in meinem Vertrag, es war eine mündliche Aussagen von meinem Ex-Chef. Das einzige, wo es Ärger gab, war, als unsere Azubine gestunken hat, wie ein alter nasser Lappen. Ansonsten wurden wir so akzeptiert, wie wir sind.

Meine Freundin hat in einem Büro gearbeitet, wo ein Dresscode vorgeschrieben war. Keine Jeans, nur Stoffhosen und Bluse. Nun gut, ob das im Vertrag festgehalten war, weiß ich nicht, aber sie hat es gemacht, weil es nun einmal vorgeschrieben war. Wenn der Chef nun einmal keine Jeans haben möchte, dann möchte er es nicht. Egal ob es im Vertrag steht oder nicht. So sehe ich das jedenfalls.
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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#17

15.10.2013, 10:53

M.E.hat der Chef insoweit ein Weisungsrecht. Traurig, dass es offensichtlich erforderlich ist, von diesem auch Gebrauch zu machen. Derartige Probleme haben in der Regel nur größere Kanzleien, weil bei der Masse Mensch immer mal Ausreisser dabei sind.

Wenn er ganz konkrete Anforderungen stellt (z.B. bestimmte Hosenanzüge) muss er das bezuschussen, vielleicht sogar ganz bezahlen. Wenn er allgemeine Anforderungen stellt (z.B. schwarze Stoffhosen) braucht er es m.E. noch nicht einmal bezuschussen.

Waschen und bügeln muss man andere Kleidung auch. Das ist an dieser Stelle auch kein Argument. Der Chef hat offensichtlich einen Zuschuss gezahlt. Wer dann - sorry - so dumm ist und Kleidung kauft, die in die Reinigung gehört, ist selbst schuld.

Vorteil der vom Chef bezahlten Arbeitskleidung: Ich muss mir keine Gedanken machen, was ich morgens anziehe. Außerdem muss ich meine eigene Kleidung nicht im Büro "verschleißen". Solange ich also nicht ausseh wie eine Stewardess oder mich in eine Strumpfhose zwängen muss. So What 8)

Und letztlich noch das absolute Totschlagargument für Nörgler: Wenn es jemandem nicht passt, kann er sich gerne einen neuen Job suchen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
supibaerchi
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#18

15.10.2013, 10:55

Ich habe zwischenzeitlich auch in einem Büro gearbeitet, in dem man nur Freitags in Jeans erscheinen durfte, ansonsten nur elegante Kleidung. Abgesehen davon, dass uns als Angestellte kein Mandant je zu Gesicht bekam - dafür hatten wir einen Empfang - habe ich mich unwohl und verkleidet gefühlt, so dass diese Kanzlei eine Zwischenstation blieb. Muss dann wohl jeder für sich entscheiden - Vorschrift hin oder her
Liebe Grüße
Bärchi
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#19

15.10.2013, 10:59

Warum fragst Du uns überhaupt, wenn Du mit unseren Antworten nicht einverstanden bist?
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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#20

15.10.2013, 11:00

Ich find Leute total klasse, die irgendwo reinkommen und direkt schreien "ihr seid alle doof" :roll:

Btw: Im Arbeitsvertrag einer Verkäuferin steht auch nicht, dass sie Kittel tragen muss. Tut sie trotzdem :mrgreen:
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