Urteil einstw. Verfügungsverfahren zustellen lassen?

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Rehlein39
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#1

11.10.2013, 13:46

Hallo Ihr Lieben,

wir haben ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem Arbeitsgericht. Es wurde Termin anberaumt und im Termin in Anwesenheit der anwaltlich vertretenen Parteien ein Urteil verkündet.

Dieses Urteil haben wir einen Tag später vom Gericht abgeholt und ich wollte es jetzt per Gerichtsvollzieher an den gegn. Anwalt und (auf Anweisung von meinem Chef) auch an die Gegenseite direkt per GVZ zustellen lassen. Jetzt rief mich der zuständige GVZ an und sagte das wäre Quatsch, Urteile werden auf dem Amtswege zugestellt und das müsste ich dann beim Gericht beantragen.

Habe mich dann mit ihm geeinigt, dass er trotzdem - vorsorglich - an gegn. Anwälte zustellt, nicht aber an den Gegner direkt.

Bin verunsichert wegen seiner Aussage, ich müsste die Zustellung von Amts wegen beantragen - von Amts wegen heißt, doch, dass das Gericht zustellt, oder? Was soll ich denn da beantragen?

Neige dazu, jetzt gar nichts weiter zu unternehmen und beim Gericht nächste Woche nochmal nachzufragen, ob von dort aus zugestellt wurde.

Oder hat jemand einen anderen Vorschlag?

LG
das Rehlein
Sunshine_1983
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#2

11.10.2013, 15:44

Hallo,

wir stellen das Urteil auch immer per GVZ zu. Chef sagt, das muss man machen. Und ich hab dann im Zöller gefunden: "Trotz Amtszustellung ... ist auch die Urteilsverfügung grds (...) durch Parteizustellung zu vollziehen (...)." Rn. 16 zu § 929 ZPO, 29. Auflage.

Viele Grüße

P.S. Hab grad gesehen, dass es vor dem ArbG ist - wir haben die eV immer beim AG/LG, kann also nicht garantieren, dass es da genauso ist. T´schuldige.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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