Gegner in einer Unfallsache

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ThomasT
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#11

09.10.2013, 13:49

Liesel hat geschrieben:115 VVG:

... nach dem Pflichtversicherungsgesetz ...
Und genau dieses Pflichtversicherungsgesetz bezieht sich ja ausdrücklich nur auf Kraftfahrer - daher haben wir nun nur die gegnerische Firma als Beklagte.

Danke für Eure Hilfe :)


Off-Topic würde mich aber schon interessieren, ob es noch andere Vorschriften gibt, die bei anderen Fällen ebenfalls die Versicherung als weitere Beklagte "zulassen" - gibt es z.B. zu der erwähnten Hundehaftpflichtversicherung eine gesetzliche Norm?
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Anahid
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#12

14.10.2013, 12:44

ThomasT hat geschrieben:Off-Topic würde mich aber schon interessieren, ob es noch andere Vorschriften gibt, die bei anderen Fällen ebenfalls die Versicherung als weitere Beklagte "zulassen" - gibt es z.B. zu der erwähnten Hundehaftpflichtversicherung eine gesetzliche Norm?
Nein, gibt es nicht. Es gibt auch keine weiteren Fälle. Es gibt nämlich ansonsten absolut keine weitere Pflichtversicherung, die Dritte abdeckt. Die Hundehaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung. Die private Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Und von daher gibt es da keine Möglichkeit die Versicherung unmittelbar in Anspruch zu nehmen.

Und übrigens muss man auch in Unfallsachen nicht die Versicherung als "weitere" Beklagte aufnehmen, sondern kann diese ggf. von Anfang an allein verklagen. Wenn der Halter des Fahrzeugs eh nicht selbst gefahren ist und auch nicht mit im Auto saß und somit als Zeuge ohnehin ausscheidet, ist es Quatsch, diesen zu verklagen. Da reicht es aus, wenn man unmittelbar gegen die Versicherung klagt.
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