Verwaltungsrecht

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Tamika
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#1

11.10.2007, 10:24

Hallöchen,
habe hier eine Sache vor mir liegen und habe keinen Plan wohin ich mich wenden muss.

Hier eine kurze Schilderung des Falls:
Mandant ist in einer Eigentümergemeinschaft, einer dieser Miteigentümer hat in einer Versammlung die Zustimmung bekommen, auf dem Dach eine Dachterasse zu bauen. Die Terasse durfte jedoch nicht so groß werden wie sie nun ist. Unser Mandant möchte nun, dass die Terasse auf dem Teil der nicht hätte bebaut werden dürfen verschwindet. Klar freiwillig wird der Miteigentümer das wohl kaum tun. Wohin muss ich nun den Schriftsatz schicken???

Schon mal vielen dank im voraus.

LG Sabrina :?:
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Ilona
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#2

11.10.2007, 10:35

Hi!

Ist das nicht eine ganz normale Zivilsache?
Örtlich ist wohl das Gericht zuständig, in dessen Bezirk diese Dachterrasse steht.
Gast

#3

11.10.2007, 10:58

Ich denke dass es sich hier um ein WEG Verfahren handelt.
Ansonsten stimme ich Ilona zu.
Was willst Du denn mit der Verwaltungsbehörde?
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Mr.Black
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#4

11.10.2007, 14:37

War dafür eine Baugenehmigung notwendig? Wenn ja, wurden die Vorgaben eingehalten?
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
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Tamika
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#5

12.10.2007, 11:29

Ja, es war eine Baugenehmigung notwendig, und nein es wurden nicht alle Vorgaben eingehalten. Die Terasse wurde größer gebaut als erlaubt.
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