Rationalisierungsabkommen mit RSV

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Artemis
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#1

15.08.2013, 08:42

Ich möchte mal einen Fred starten zu dem Thema.

Wie ist das in euren Kanzleien? Habt ihr (noch) Rationalisierungsabkommen mit einer oder mehreren Rechtsschutzversicherungen?

Meine Chefin hat mich drauf gebracht, weil sie seinerzeit welche abgeschlossen hatte und nun meinte, nach dem neuen RVG mit anderem Gebührenrahmen müsste doch eigentlich auch bei diesen Abkommen eine neue Vereinbarung mit zumindest etwas höheren Gebühren geschlossen werden.

Habt ihr bzw. eure Chefs da schonmal drüber nachgedacht, bei den RSV's eine Erhöhung anzuregen?
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Sonnenkind
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#2

15.08.2013, 08:53

Wir haben keinerlei Abkommen mit den RS!
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supibaerchi
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#3

15.08.2013, 10:25

also wir haben so etwas und durch deinen Fred habe ich meine Chefs mal drauf angesprochen - und siehe da, wir schreiben die jetzt mal nett an mit einem entsprechenden Erhöhungsvorschlag
Liebe Grüße
Bärchi
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Artemis
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#4

15.08.2013, 10:33

Klasse, Supibaerchi. :-D Das is nämlich auch die Idee meiner Chefin, dass sie die mal anschreiben wollte wg. Erhöhung. Wenn mehr Anwälte das machen würden, die so ein Abkommen abgeschlossen haben, haben denke ich alle bessere Chancen auf eine Erhöhung.
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#5

15.08.2013, 10:35

ja, denke ich auch - und hoffe, dass einige Mitstreiter hier das entsprechend in den Kanzleien anregen. Ich werde dann mal berichten, wenn eine Rückmeldung vorliegt
Liebe Grüße
Bärchi
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#6

15.08.2013, 10:48

Ja, mach mal. Ich hoffe ja auch, dass es klappt.
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Sabbi
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#7

19.08.2013, 14:44

Wir haben mit diversen RSVs ein Abkommen.
Wir werden unseren Chef nun auch wegen ner Erhöhung ansprechen.

Hast du da ein Musteranschreiben für mich?
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#8

19.08.2013, 14:57

Wir haben das so formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter...,

wir möchten Sie bitten, die im Jahr ..... mit uns getroffenen Vereinbarungen zur Vergütung von rechtsschutzversicherten Mandaten bei ...... anzupassen. Die vereinbarte Pauschale für Beratungen deckt kaum den Aufwand und ist auch im Hinblick auf die gesetzliche Regelung weit unterdurchschnittlich.

Wir schlagen vor, für Beratungen i.S.v. § 34 I RVG für die

Erstberatung pauschal ... €

und für

weitergehende Beratung pauschal .... €

zu vereinbaren.

Damit lägen wir noch unterhalb der Hälfte der in § 34 RVG genannten Höchstbeträge.

Für die Vereinbarung in Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten und Strafsachen fügen wir unseren Vorschlag mit den geänderten Pauschalsätzen gemäß Tabelle als Anlage bei. Auch hier gehen wir davon aus, dass eine moderate Anpassung sachgerecht ist.

Die übrigen Regelungen der bisherigen Vereinbarung sollen bestehen bleiben.

In der Anlage fügen wir gleichfalls noch einmal die aktualisierte Tabelle mit Fachanwaltschaft und Interessenschwerpunkten bei, da sich zwischenzeitlich durch Erwerb einer Fachanwaltschaft hier eine Veränderung ergeben hat.

Wir bitten Sie, unseren Vorschlag zu prüfen und ggf. Ihr Einverständnis zu signalisieren. Es wird vorgeschlagen eine Veränderung ab 01.09.2013 wirksam werden zu lassen.

Sie können natürlich auch gern Alternativvorschläge unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen


Die entsprechenden Anlagen mit neuen Beträgen haben wir beigefügt und warten jetzt auf Reaktionen :mrgreen:
Liebe Grüße
Bärchi
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#9

19.08.2013, 15:04

Gute Idee! :daumen
Liebe Grüße
Tanja
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#10

19.08.2013, 16:06

Ahhh ja ich sollte eventuell meine Chefin auch einmal darauf ansprechen. :P Danke fürs erinnern :thx
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