Hallo, guten Abend!
Habe folgendes problem: mein chef ist im urlaub (heute erster tag) und prompt kommt heute der Mandant mit einem schreiben vom gericht. es geht um eine klage. das gericht schreibt: es wird gebeten um kenntnis- u. stellungnahme zum verfahrenskostenhilfeantrag und zum antrag auf vorläufige Einstellung der zwangsvollstreckung binnen 2 wochen. die frist würde übermorgen ablaufen, der mandant kommt erst jetzt damit (toll )
was würdet ihr machen? ich wollte morgen bei gericht anrufen und um fristverlängerung bitten. genügt das telefonisch, was meint ihr? sollten die was schriftliches haben wollen, was genau schreibe ich dann? ist natürlich blöd, dass er noch zwei wochen im urlaub ist. mein chef ist einzelkämpfer, habe aber die möglichkeit einen anwalt anzurufen der wichtiges unterzeichnen würde. frage ist dann, wie gesagt, was ich genau schreiben müsste.
vielen dank schon mal im voraus.
Frist und Chef ist im Urlaub
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Mach einen Fristverlängerungsantrag wegen Urlaub des Chefs und lass es vom anderen RA unterzeichnen.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
Glaube nicht, dass das durchgeht, scheint sich wohl um eine Abwehrklage zu handeln.
Zuletzt geändert von Jupp03/11 am 25.06.2013, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Eben, bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung, da scheint doch eine Maßnahme zu laufen.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
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genau das befürchte ich eben auch, wenn ich morgen bei gericht anrufe. daher wollte ich mir hier rat holen.
aus der akte konnte ich entnehmen, (kenne den vorgang ansonsten nicht und meine kollegin ist auch im urlaub) dass eine pfändung läuft - drittschuldner arbeitgeber - dagegen wehrt sich jetzt die gegenseite. es geht um unterhalt.
aus der akte konnte ich entnehmen, (kenne den vorgang ansonsten nicht und meine kollegin ist auch im urlaub) dass eine pfändung läuft - drittschuldner arbeitgeber - dagegen wehrt sich jetzt die gegenseite. es geht um unterhalt.