Rubrum Kündigungsschutzklage Insolvenzverfahren Eigenverwalt

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Frau Geheimrat
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#1

02.05.2013, 14:37

Hallo,

muss gerade die Kündigungsschutzklage vorbereiten und frage mich, wie ich den Beklagten im Rubrum bezeichne. Ist es der Sachwalter im Insolvenzverfahren des Unternehmens, ist es das Unternehmen selbst, da Eigenverwaltung durch Geschäftsführer oder sind es gar beide?

ratlose Grüße
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jojo
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#2

02.05.2013, 15:05

Ich habe das Unternehmen selber genommen und ist nicht beanstandet worden. Sicher bin ich mir aber auch nicht.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#3

02.05.2013, 15:17

Vielen Dank jojo für die schnelle Antwort.

Wir nehmen jetzt beide, sicher sind wir uns da aber auch nicht :pfeif
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jojo
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#4

02.05.2013, 15:22

Besser ist dat... Mir konnte es damals auch keiner sagen, so ein Ding mit Eigenverwaltung war noch nicht gelaufen...
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#5

02.05.2013, 15:27

Und ich dachte schon, ich hätte irgendwas überlesen oder übersehen aber selbst die Rechtsprechung ist sich in diesem Punkt nicht einig. Gut, dass wir uns wenigstens einig sind ;)
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jojo
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#6

08.05.2013, 13:32

Hat dat Gericht schon gemeckert ?
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#7

11.06.2013, 09:56

jojo hat geschrieben:Hat dat Gericht schon gemeckert ?
Das Gericht nicht, aber der Sachwalter hat Klageabweisung gegen ihn beantragt, da er ja eben nur der Verwalter ist. Ich gebe Bescheid, sobald das Gericht darüber entschieden hat. Die Mühlen in Sachsen mahlen seeehhr langsam ;)
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jojo
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#8

11.06.2013, 10:21

Danke, ich bin mal gespannt..
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