Hallo ihr Lieben,
ich hoffe, dass ich das Thema hier richtig reingestellt habe, ansonsten bitte ich es weiterzuschieben.
Nun meine Frage:
Die Gegenseite macht in ihrer Kostenausgleichung Verdienstausfall in Höhe von 182,26 Euro geltend. Das Gericht hat nunmehr schon darauf hingewiesen, dass max nur 10 Stunden á 17,00 Euro zulässig sind. Daher habe ich mir den Nachweis zukommen lassen. Der Arbeitgeber der Gegenseite bestätigt hier einen Verdienstausfall in Höhe von 182,26 Euro brutto ( 86,77 Euro netto). Kann die Gegenseite überhaupt einen Bruttobetrag geltend machen?? Steht der Gegenseit nicht nur der Nettobetrag zu??
Vielen Dank für eure Antworten