Mietausfallbürgschaft

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Coschi
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#1

02.10.2007, 12:17

Hintergrund: Einer unserer Anwälte ist für Betreuungsangelegenheiten und Zwangsverwaltungen zuständig. Nun haben wir des öfteren säumige Mieter. Ich habe nun vor von den Eltern eine Mietausfallbürgschaft ausfüllen zu lassen. Weiß aber nicht, wie ich eine Formulieren kann und finde im Internet auch noch nicht wirklich was.

Frage: Hat evtl. jemand von euch ein Muster für eine Bürgschaftserklärung?

Danke schon mal.

Corinna
jenniver
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#2

02.10.2007, 12:24

Nimmt der Vermieter keine Kaution?
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Picobaby
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#3

02.10.2007, 12:40

Haben wir auch schon gemacht, trotz Kaution.

Was machste, wenn der Mieter die Wohnung verwüstet und noch Mietschulden hat? Da kommste mit der Kaution nicht weit. Bei uns hat das in einem Fall richtig gut geklappt, Geld war - mehr oder minder - schnell bei uns aufm Konto.
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
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Coschi
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#4

02.10.2007, 13:03

Doch, aber die reicht bei Weitem nicht aus, wenn der Mieter in Rückstand gerät. Wir haben in der Sache die ich jetzt auf dem Tisch habe eine Kation von zwei MOnatsmieten genommen (insgesamt 300,00 €, Miete ist nur 150,00 € kalt). Wenn der Mieter in Rückstand gerät kommt da schon mal das doppelte an Rückstand etc. hinzu. Die Eltern wollen auch Bürgen.
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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jenniver
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#5

02.10.2007, 13:08

Eigentlich geht das meiner Meinung nach nicht, entweder Bürgschaft oder Kaution. Solange die Eltern freiwillig zahlen ok. Aber wenn du die Bürgschaft dann doch gerichtlich geltend machen müsstest, denke ich hättest du dann das gleiche Problem, dass du nicht bekommst.
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Picobaby
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#6

02.10.2007, 19:42

Aber ne Kaution ist doch eigentlich nur für eventuelle Schäden an der Mietsache gedacht - zur Aufrechnung mit Mietrückständen ist sie nicht vorgesehen.

Der Bürge übernimmt daher für den Mieter die Zahlungen, wenn dieser mal in Rückstand gerät bzw. für Schäden an der Wohnung, die höher sind als die Kaution selbst. Rein rechtlich müsste das doch in Ordnung sein.
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#7

02.10.2007, 19:44

Ich schau mal am Donnerstag, ob ich die Akte find, in der wir das so gemacht haben. Da müsste dann auch die Bürgschaftserklärung mit drin sein.
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Coschi
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#8

04.10.2007, 15:54

Ich habe von einer bekannten Immobilenverwalterin eine Bürgschafte erhalten.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Solltet ihr einmal einen Vordruck benötigen, ich habe ihn jetzt im Rechner
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