Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal eine etwas dringender Frage: Wir haben einen Unterhaltsbeschluss, dessen sofortige Wirkung angeordnet wurde.
Wir haben für unseren Mandanten Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Jetzt kam aber schon ein Forderungsschreiben der Gegenseite zur Zahlung der rückständigen Beträge.
Ich bin mir jetzt unsicher: Muss unser Mandant jetzt sofort zahlen bzw. könnte die Gegenseite aus dem - noch nicht rechtskräftigen - Beschluss vollstrecken? Cheffe ist sich auch nicht sicher. Könnt Ihr mir helfen?
Sofortige Wirkung Beschluss - Beschwerde
- niva
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2537
- Registriert: 27.02.2009, 19:57
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: Andere
- Wohnort: Frankfurt am Main
Soweit ich mich erinnere, kann sofort vollstreckt werden, die sofortige Wirkamkeit ist ähnlich wie die vorläufige Vollstreckbarkeit, nur eben ohne Sicherheitsleistung.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)