Hallo ihr Lieben, ein Mandant von uns hat übers Internet einen Stromkaufvertrag abgeschlossen. Aus dem will er sich aber rausklagen. Er wohnt hier in Weilheim, die Firma hat ihren Gerichtsstand in Berlin. Ist es zulässig, dass wir nun in Berlin klagen müssen?
Aus welcher Norm ergibt sich das? Ist hier nicht § 29 c ZPO anzuwenden? PAsst aber nicht so ganz genau...
Danke für eure Hilfe!
Gerichtsstand für Internetgeschäfte
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Ich würde ja einfach sagen § 29 ZPO, Erfüllungsort.
Wenn es um die Bezahlung von Rechnungen aus Energieversorgungsverträgen geht, ist ja auch der Ort der Abnahme der Energie der Erfüllungsort und damit der Gerichtsstand. Das müsste doch dann auch für den Vertrag allgemein gelten, oder nicht?
Wenn es um die Bezahlung von Rechnungen aus Energieversorgungsverträgen geht, ist ja auch der Ort der Abnahme der Energie der Erfüllungsort und damit der Gerichtsstand. Das müsste doch dann auch für den Vertrag allgemein gelten, oder nicht?