Durch geförderte Umschulung nur Probleme :-(

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Refa_Cologne_M
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#1

01.10.2007, 10:38

Hallo ihr lieben,

seit 23.Juli besuche ich ja wie in meiner Vorstellung schon beschrieben eine Umschulung zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Berlin. Diese wird, durch einen Bildungsgutschein, vom JobCenter Köln (NRW) gefördert.

Lebe nun also seit etwas über zwei Monaten in Berlin und habe bisher, da in der Umschulung ja keine Verdienste zu verzeichnen sind, Leistungen zum Lebensunterhalt durch das JobCenter Köln erhalten.

Ganz plötzlich, zum Ende September 2007 hat JobCenter Köln die Leistungen eingestellt und mir den dazu betreffenden Bescheid erst heute morgen auf meine Bitte hin per E-Mail zugesendet. ( Finde diese Art der Zustellung zwar ungewöhnlich, aber das bleibt mal aussen vor )

Einen neuen Antrag auf Leisungen durch JobCenter Berlin konnte ich bislang nicht einreichen, mit der Begründung : "Köln ist zuständig". Nun sitze ich hier, ohne Geld und habe nichtmal eine Fahrkarte um regelmässig an meinem Lehrgang teilzunehmen.

Nun die Preisfragen an euch :

1. ) Ist ein Bescheid der per E-Mail versendet wurde rechtsmittelfähig ??
2. ) Welche Möglichkeiten gibt es nun für mich, um schnellstmöglich an finanzielle Unterstützung durch die Ämter zu bekommen ??
3. ) Lohnt es sich einen Bescheid des JobCenters anzufechten ??

Vielen Dank für eure Hilfe,

Gruß,

Thorsten
StineP

#2

01.10.2007, 10:41

Mit welcher Begründung wurde die Leistung eingestellt? Wurde dir von vornherein zugesagt, dass du während der ganzen Zeit Leistungen erhälst?
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Refa_Cologne_M
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#3

01.10.2007, 10:48

StineP hat geschrieben:Mit welcher Begründung wurde die Leistung eingestellt? Wurde dir von vornherein zugesagt, dass du während der ganzen Zeit Leistungen erhälst?
Grund ist Umzug und wechsel der Zuständigkeit

komischerweise steht aber im Bildungsgutschein, dass der Träger der Massnahme auch während der gesamten Zeit die Auslagen, die mir durch diesen Lehrgang entstehen, sprich Fahrtkosten erstattet werden.
Erstattungsfähige Belege liegen dem JobCenter Köln bereits seit einem Monat vor und werden einfach nicht erstattet.

Okay, eine Widerspruchsbelehrung steht im Bescheid drin, somit ist eine Frage bereits beantwortet, mit einer Widerspruchsbelehrung ist dieser Bescheid also rechtsmittelfähig.
StineP

#4

01.10.2007, 10:53

Richtig.

Bevor ich hier gegen unser Beratungsverbot verstoße, rate ich dir, sofort beim Amt anzurufen. Was zu tun ist, wo du am schnellsten Geld her bekommst etc. wissen die wohl am besten.
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PeeDee
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#5

01.10.2007, 10:59

:sorry aber ich glaube, dass ist wieder ziemlich nahe an Rechtsberatung...
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden


Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Sandra B
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#6

01.10.2007, 11:36

Ich habe auch eine Umschulung zur Re gemacht. Ich habe sie aber ganz normal bei einem Rechtsanwalt im Büro gemacht und nur sozusagen die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt. Ich habe alles erstattet bekommen vom Amt ohne irgendwelche Probleme.

Wo machst du denn deine Umschulung ?? Das hört sich an wie ein Schulungszentrum oder so.

Also ich habe, da ich bei einem Anwalt meine "Ausbildung" Umschulung gemacht habe auch ein kleines Gehalt von meinem Chef bekommen. Er hat mir zwar nur den Mindestlohn gezahlt aber den Rest hat ja das Arbeitsamt zugeschossen.
Andreas

#7

01.10.2007, 12:31

Ich kann mich hier auch nur dem Vorschlag anschließen, mal das Amt in Köln anzurufen und nachzufragen, wie sie sich das denn praktisch vorstellen.

Immerhin hast du ja diesen "Bildungsgutschein". Was genau ist eigentlich ein "Bildungsgutschein" - ist das ein richtiger Bescheid, der Rechtskraft erlangt hat?

Und wenn der Anruf nix nützt, auf jeden Fall mal vorsorglich Rechtsmittel einlegen und auf die besondere Dringlichkeit hinweisen.

Ansonsten mal mit dem Chef reden, dem wird doch in jedem Fall dran gelegen sein, daß er weiter ne "billige Arbeitskraft" hat.
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Refa_Cologne_M
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#8

01.10.2007, 12:56

Andreas hat geschrieben:Ich kann mich hier auch nur dem Vorschlag anschließen, mal das Amt in Köln anzurufen und nachzufragen, wie sie sich das denn praktisch vorstellen.

Immerhin hast du ja diesen "Bildungsgutschein". Was genau ist eigentlich ein "Bildungsgutschein" - ist das ein richtiger Bescheid, der Rechtskraft erlangt hat?

Und wenn der Anruf nix nützt, auf jeden Fall mal vorsorglich Rechtsmittel einlegen und auf die besondere Dringlichkeit hinweisen.

Ansonsten mal mit dem Chef reden, dem wird doch in jedem Fall dran gelegen sein, daß er weiter ne "billige Arbeitskraft" hat.


Hmmm, das Problem dabei ist, dass ich meine Umschulung schulisch mache :-( und somit keinen direkten Chef habe.

Beim Amt habe ich angerufen, die wissen nicht wo meine Akte ist, die sehen nur, dass ich ja bereits sechsmal angerufen habe *lach*

Werde in jedem Fall heute noch zu einem Rechtsanwalt mit der Fachrichtung Sozialrecht gehen und Rechtsmittel gegen den Widerspruch einlegen.


So nun zu der Frage Was ist ein Bildungsgutschein ?

Ein Bildungsgutschein ist ein Dokument, welches belegt, dass die Agentur für Arbeit eine Umschulung, bzw. Weiterbildung genehmigt und finanziert.
Ein solcher Bildungsgutschein erlangt auch Rechtskraft *gg* und zwar sofort ab Erteilung
Andreas

#9

01.10.2007, 13:47

Eine rein schulische Ausbildung ?? :nachdenk nie gehört! Und das geht ?

Na, wenn die die Akte verschlampt haben, dann wäre das doch ein klassischer Fall, mal den Amtsleiter ins Gebet zu nehmen!

Am besten mit ner List :

"Ich hab das vor lauter Frust gestern einem Freund erzählt, und der hat das wohl weitererzählt. Jetzt hab ich heute morgen schon nen Anruf vom Expreß erhalten, und die wollten mich da ausfragen! Ich hab denen aber noch nix gesagt, ich hoffe aber mal, Sie können da jetzt mal dafür sorgen, daß meine Akte wieder auftaucht und sich dieses Problem sofort löst! Dieser Typ vom Expreß wollte mich heute Abend nämlich nochmal anrufen und mehr wissen!"

Einfach mal lügen :wink:
StineP

#10

01.10.2007, 13:51

Unbedingt!! Schließlich kann es nicht sein, dass die so schlampen!!
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