Vorsteuerabzugsberechtigt

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Hedi
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#1

27.01.2013, 20:20

Guten Abend!

Wie ist das eigentlich, wir vertreten Mandanten der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. So, jetzt mach ich MB. Ist klar, unsere Gebühren ohne Steuer. Aber wie ist das mit der Rechnung die wie für unseren Mandanten geltend machen. Setzt man da die Steuer dazu oder nicht?! Wird die netto geltend gemacht?! Dachte eigentlich brutto, aber jetzt kommen mir Zweifel....

Gruß
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Pepples
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#2

27.01.2013, 20:22

Brutto. Ihr bekommt die Mwst doch auch immer vom Auftraggeber, obwohl ihr zum Vorsteuerabzug berechtigt seid. 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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