§ 509 ZPO ?

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Tigerle
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#1

25.01.2013, 12:56

Kann mir zufällig jemand sagen, was im § 509 ZPO gestanden ist?

In meiner ZPO steht nur noch drin, dass der § weggefallen ist. Ein Gericht hat jetzt aber auf diesen § hingewiesen, jetzt würde ich gern lesen, was da steht.

DANKE für Eure Hilfe
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Lämmchen
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#2

25.01.2013, 13:06

In meiner 47. Aufl. von 2010 steht auch schon drin, dass der weggefallen ist. :ka
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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Tigerle
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#3

25.01.2013, 13:11

Das Gericht weist darauf hin, dass keine alsbaldige Abgabe erfolgt ist.

Vielleicht hat ja noch jemand den §§ Trotzdem DANKE
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Adora Belle
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#4

25.01.2013, 13:34

Das kann doch nur ein Zahlendreher oder sowas sein. In meinem uralten Schönfelder steht "weggefallen vor Neubekanntmachung der ZPO". Den § gibt es also schon Eeeeewigkeiten nicht mehr. Und alsbaldige Abgabe ist doch §696.
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Liesel
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#5

25.01.2013, 14:03

Die älteste Auflage der ZPO, die ich hier noch stehen habe, ist die 24., Stand 10.04.1994. Selbst da gab es den 509 schon nicht mehr. :pfeif
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#6

25.01.2013, 14:52

Der Hinweis,dass keine alsbaldige Abgabe erfolgt ist, lässt auf § 696 Abs. 3 ZPO oder § 1090 Abs. 3 ZPO schließen.

Woher der § 509 ZPO im Hinweisebeschluss kommt, erschließt sich mir nicht. :hm
Weggefallen ist der schon 1924, und auch früher stand da nichts Vergleichbares drin:
http://lexetius.com/CPO/509" target="blank
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Tigerle
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#7

25.01.2013, 18:28

:thx dann Schau ich mir die anderen mal an und werde dezent drauf hinweisen :-)

Und ich dachte schon ich habe etwas versäumt.
Jupp03/11

#8

25.01.2013, 19:21

1981 :mrgreen:

507 bis 509 aufgehoiben bzw. weggefallen :opi
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