Kann mir zufällig jemand sagen, was im § 509 ZPO gestanden ist?
In meiner ZPO steht nur noch drin, dass der § weggefallen ist. Ein Gericht hat jetzt aber auf diesen § hingewiesen, jetzt würde ich gern lesen, was da steht.
DANKE für Eure Hilfe
§ 509 ZPO ?
- Adora Belle
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Das kann doch nur ein Zahlendreher oder sowas sein. In meinem uralten Schönfelder steht "weggefallen vor Neubekanntmachung der ZPO". Den § gibt es also schon Eeeeewigkeiten nicht mehr. Und alsbaldige Abgabe ist doch §696.
- Liesel
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Die älteste Auflage der ZPO, die ich hier noch stehen habe, ist die 24., Stand 10.04.1994. Selbst da gab es den 509 schon nicht mehr.
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Der Hinweis,dass keine alsbaldige Abgabe erfolgt ist, lässt auf § 696 Abs. 3 ZPO oder § 1090 Abs. 3 ZPO schließen.
Woher der § 509 ZPO im Hinweisebeschluss kommt, erschließt sich mir nicht.
Weggefallen ist der schon 1924, und auch früher stand da nichts Vergleichbares drin:
http://lexetius.com/CPO/509" target="blank
Woher der § 509 ZPO im Hinweisebeschluss kommt, erschließt sich mir nicht.
Weggefallen ist der schon 1924, und auch früher stand da nichts Vergleichbares drin:
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