Rechtsbeschwerde, Begründungsfrist

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#1

18.01.2013, 09:24

Wünsche Euch einen schönen guten Morgen...

Entschuldigt bitte diese Frage, aber ich muss einfach auf nummer sicher gehen:

OWI-Angelegenheit, Fahrverbot. Am 14.12.2012 fand die Hauptverhandlung statt. Urteil wurde in Anwesenheit des Mandanten verkündet. So nun ist ja die Rechtsbeschwerde möglich. Diese haben wir am 17.12.2012 eingelegt. Das schriftliche Urteil haben wir am 14.01.2013 zugestellt erhalten. Die Rechtsbeschwerde muss ja begründet werden. Ich hab als Begründungsfrist notiert den 14.02.2013. Ist das richtig?

In der Rechtsmittelbelehrung steht: Begründung innerhalb eines Monats. Die Frist beginnt mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war, mit der Zustellung.

Dieses "wenn zu dieser Zeit das Urteil noch nicht zugestellt war" bringt mich völlig durcheinander. Welche Zeit ist damit gemeint? Die 1Wochenfrist zur Einlegung des Rechtsmittels oder wie?

Sorry für die blöde Frage, aber bei solchen wichtigen Sachen frag ich immer lieber 3mal nach, bevors nachher falsch ist.

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus.... :thx :oops:
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LuzZi
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#2

18.01.2013, 09:28

D. h., dass die Frist frühestens eine Woche nach Rechtsmitteleinlegung beginnt und spätestens einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Urteils abläuft. Deine Frist ist richtig notiert, da euch das schriftliche Urteil ja jetzt erst zugestellt worden ist.

Hoffe, ich hab das verständlich formuliert. :?
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#3

18.01.2013, 09:34

:D Vielen Dank.

Also angenommen, dass der unwahrscheinliche Fall eingetreten wäre, dass am 14.12. Verkündung war und wir am 17.12. Beschwerde eingelegt hätten und das Urteil von mir aus am 18.12.2012 gekommen wäre, dann wäre der Ablauf am 18.01.2013 ?
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#4

18.01.2013, 09:36

Nein falsch, dann wär es der 21.01. gewesen :oops:
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LuzZi
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#5

18.01.2013, 09:36

Wieso der 21.01.? Nee, einen Monat später, also 18.01.
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#6

18.01.2013, 09:39

"Die Frist beginnt mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels" das Rechtsmittel hätte ja spätestens am 21.12. eingelegt werden müssen. Oder?
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