Terminsvertretungsvollmacht OWi - eilig!

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Katertierchen
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#1

15.01.2013, 10:34

Ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine ganz blöde Frage:

Wir wollen einen anderen RA mit der WAhrnehmung des Termins in einer OWi-Sache beauftragen.
Wie formuliert ihr genau die Vollmacht für die Terminsvertretung?

Sorry, aber zwei Kollegen sind krank, bin hier momentan nur noch am "rotieren". :twisted:


Ich danke euch für eure Hilfe!
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Frau Cindy
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#2

15.01.2013, 10:51

In dem Bußgeldverfahren gegen ... vor dem AG/LG ... - Geschäftsnummer ... - erteile ich ... Untervollmacht.

Datum, Unterschrift

Mehr steht bei mir nicht.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Lori79
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#3

26.03.2018, 13:04

Hallo Zusammen,
ich bin etwas irritiert. Wir sollen für jm. in Untervollmacht in einer OWI Sache einen Termin wahrnehmen. Mein Chef sagt, man bräuchte eine "normale" Vollmacht des Mandanten und keine Vollmacht von einem RA für die Terminsvertretung, da es "nur einen Verteidiger" geben kann.
Ich bin etwas irritiert. Wir handhabt ihr das? Wir haben bislang nur in Zivilsachen in Untervollmacht wahrgenommen.
Der RA ,für den wir auch einen Termin wahrnehmen sollen, hat gar keine Vollmacht geschickt. Würde mich gerne bestellen.
Danke Euch
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Adora Belle
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#4

26.03.2018, 13:41

Wenn Dein Chef meint, dass es "nur einen Verteidiger" geben kann, dann sollte er das Mandant eher nicht annehmen. Dann hat er nämlich keine Ahnung von Straf-/Bußgeldsachen.

Ist der Mandant im Termin? Dann würde ich ohne Vollmacht hingehen und den Mandanten bestätigen lassen, dass er die Verteidigung durch mich wünscht. Ohne Mandant würde ich mir Untervollmacht erteilen lassen wie oben.

Und wo wir schon dabei sind, dass einer keine Ahnung hat: klärt bitte vorab bis ins kleinste Detail, wer diese Terminsvertretung wie bezahlen wird.
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