Verzug nach 30 Tagen
- Ciara
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Wie für Februar nur 28 Tage??
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
@ciara
Hast recht. Bei der Berechung der Zinsen, die dann irgendwann auflaufen, ist es aber wichtig. Und das ist der Knackpunkt in der Frage. Da haben mellimaus und ihr Chef sich mißverstanden bzw. einen Denkfehler gehabt.
Hast recht. Bei der Berechung der Zinsen, die dann irgendwann auflaufen, ist es aber wichtig. Und das ist der Knackpunkt in der Frage. Da haben mellimaus und ihr Chef sich mißverstanden bzw. einen Denkfehler gehabt.
Arme Mellimaus, verwirren wollte ich Dich nicht. Also: Verzug tritt nach TATSÄCHLICHEN 30 Tagen ein. Ab Zugang der Rechnung und Fälligkeit gerechnet. Ist die Zahlung nach einem Datum bestimmt, werden die 30 Tage ab Ablauf diesen Datums gerechnet. Mahnst Du aber innerhalb dieser 30 Tage, tritt Verzug mit Mahnung ein. Ich hoffen, das war jetzt verständlicher.
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Genau, Montag der 19.03 wäre dann richtig.mellimaus hat geschrieben:Na, wenn ich z. B. REchnungszugang 15.02 - verzug dann 19.03 (30 Tage wären 17.03, is Samstag also Montag)?
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Wenn der Rechnungsempfänger ein Verbraucher ist, muss der aber auch darauf hingewiesen worden sein, dass Verzug nach 30 Tagen eintritt. Sonst ist der nicht in Verzug. Und da es im Gesetz heißt nach 30 Tagen, heißt das in der Schlussfolgerung, dass er am 31. Tag in Verzug ist.
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Genau. (ganz vergessen hab)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Sicher schreiben wir auch Mahnungen. Aber die 30 Tage sind dann meist schon lange überschritten. Chefin ist in der Hinsicht viel zu nachsichtig. Und wer dann noch nicht gezahlt hat, kann ich davon ausgehen, dass ich wieder mal einen Mahnbescheid fertig machen kann, weil die dann wirklich nicht zahlen wollen. Zumindest, was unsere Mananten betrifft.