Verzug nach 30 Tagen

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#11

26.09.2007, 16:54

Wie für Februar nur 28 Tage??
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#12

26.09.2007, 16:56

Na, wenn ich z. B. REchnungszugang 15.02 - verzug dann 19.03 (30 Tage wären 17.03, is Samstag also Montag)?
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#13

26.09.2007, 16:59

@ciara
Hast recht. Bei der Berechung der Zinsen, die dann irgendwann auflaufen, ist es aber wichtig. Und das ist der Knackpunkt in der Frage. Da haben mellimaus und ihr Chef sich mißverstanden bzw. einen Denkfehler gehabt.
mellimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 721
Registriert: 21.02.2007, 16:05
Wohnort: Berlin

#14

26.09.2007, 17:00

na was stimmt denn dann lillydiana???? Bin völlig verwirrt
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#15

26.09.2007, 17:06

Arme Mellimaus, verwirren wollte ich Dich nicht. Also: Verzug tritt nach TATSÄCHLICHEN 30 Tagen ein. Ab Zugang der Rechnung und Fälligkeit gerechnet. Ist die Zahlung nach einem Datum bestimmt, werden die 30 Tage ab Ablauf diesen Datums gerechnet. Mahnst Du aber innerhalb dieser 30 Tage, tritt Verzug mit Mahnung ein. Ich hoffen, das war jetzt verständlicher.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#16

26.09.2007, 19:16

mellimaus hat geschrieben:Na, wenn ich z. B. REchnungszugang 15.02 - verzug dann 19.03 (30 Tage wären 17.03, is Samstag also Montag)?
Genau, Montag der 19.03 wäre dann richtig. ;-)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Kimmy

#17

26.09.2007, 19:21

Wenn der Rechnungsempfänger ein Verbraucher ist, muss der aber auch darauf hingewiesen worden sein, dass Verzug nach 30 Tagen eintritt. Sonst ist der nicht in Verzug. Und da es im Gesetz heißt nach 30 Tagen, heißt das in der Schlussfolgerung, dass er am 31. Tag in Verzug ist.
Benutzeravatar
Ciara
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7653
Registriert: 09.02.2007, 22:50
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hamburg

#18

26.09.2007, 19:24

Genau. (ganz vergessen hab)
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#19

26.09.2007, 19:24

mal was anderes, schreibt ihr keine mahnungen?
Francis
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 786
Registriert: 07.08.2007, 16:07

#20

27.09.2007, 08:46

Sicher schreiben wir auch Mahnungen. Aber die 30 Tage sind dann meist schon lange überschritten. Chefin ist in der Hinsicht viel zu nachsichtig. Und wer dann noch nicht gezahlt hat, kann ich davon ausgehen, dass ich wieder mal einen Mahnbescheid fertig machen kann, weil die dann wirklich nicht zahlen wollen. Zumindest, was unsere Mananten betrifft.
Antworten