sicher eine leichte Frage, wenn man die Leute kennt, die Ahnung haben
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
ich habe von einem Notar eine vollstreckbare Ausfertigung eines Kaufvertrages bekommen und möchte diese jetzt dem gegnerischen Anwlat zustellen oder so.
Zustellung von Anwalt zu Anwalt wegen irgendso einem Zustellungsnachweis.
1. Wie schreibe ich das? Da gibt es doch sicher wieder auch Voralgen, oder?
2. Schicke ich dem eine Kopie der Ausfertigung mit? das Original bleibt ja wohl bei uns....
Ach man, ist schon blöd wenn man keinen Plan hat
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)