Frustriert
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Ja ich habe auch beim Seminar gefragt und mir wurde geraten mit der Kammer zu sprechen und werde meinen Chefs nochmal alles aufschreiben... Stelle das gleich mal hier rein, ob das so ok ist...
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Sehr geehrte Frau X,
sehr geehrter Herr X,
ich möchte noch einmal betonen, dass ich mir den Urlaub extra zum lernen für meine Prüfung aufgehoben habe, denn schließlich geht es um meine Zukunft. Ich habe z. B. extra für meine Operation Urlaub genommen um auch zu zeigen, dass ich Ihnen damit entgegen komme.
Ich habe mich nochmals beim Seminar erkundigt. Ich habe bereits im Oktober einen Zettel mit meinen Urlaubswünschen geschrieben. Einige Tage sind ohne eine direkte Antwort verstrichen, deshalb habe ich die Auflistung ergänzt bzw. neu gemacht. Nach P. 7 BUrlG sind die Wünsche des Arbeitnehmers möglichst zu berücksichtigen und auch Urlaub zusammenhängend zu geben. Mir wurde auch gesagt, dass es aus Gründen des Personalmangels nicht zählt, da ich ja quasi bis auf alle 2 Wochen Freitags alleine bin und ich somit ja quasi nie Urlaub bekommen könnte. Weiterhin muss mir auch eher mitgeteilt werden, wann der Urlaub genommen werden kann, um zu planen. Der Urlaub ist als "Urlaub" zu gewähren und nur in absoluten Ausnahmefällen abzugelten. Ich mache die Arbeit wirklich gerne und Sie wollen doch sicherlich auch, dass Ihre Auszubildende die Prüfung mit guten Ergebnissen abschließt. Mir ist die Prüfung wirklich sehr, sehr wichtig. Es wurde zwar gesagt, dass ich durch die Arbeit in der Kanzlei ja lernen würde, aber es gibt noch viel anderes zu lernen und ich möchte ja nur den mir zustehenden Urlaub zum lernen nutzen. Ich schreibe nun noch einmal die Tage auf, welche bereits abgehakt wurden:
19.11.2012 1/2 Tag Urlaub -Rest 8. Tage
23.11.2012 1/2 Tag Urlaub -Rest 7,5 Tage
03.12.2012 1 Tag Urlaub -Rest 6,5 Tage
06.12.2012 1 Tag Urlaub -Rest 5,5 Tage.
Ich möchte Sie bitten, mir nun Vorschläge für die restlichen 5,5 Tage zu unterbreiten, da ich Wunschtermine angegeben hatte und gerne Ausweichtermine hätte.
sehr geehrter Herr X,
ich möchte noch einmal betonen, dass ich mir den Urlaub extra zum lernen für meine Prüfung aufgehoben habe, denn schließlich geht es um meine Zukunft. Ich habe z. B. extra für meine Operation Urlaub genommen um auch zu zeigen, dass ich Ihnen damit entgegen komme.
Ich habe mich nochmals beim Seminar erkundigt. Ich habe bereits im Oktober einen Zettel mit meinen Urlaubswünschen geschrieben. Einige Tage sind ohne eine direkte Antwort verstrichen, deshalb habe ich die Auflistung ergänzt bzw. neu gemacht. Nach P. 7 BUrlG sind die Wünsche des Arbeitnehmers möglichst zu berücksichtigen und auch Urlaub zusammenhängend zu geben. Mir wurde auch gesagt, dass es aus Gründen des Personalmangels nicht zählt, da ich ja quasi bis auf alle 2 Wochen Freitags alleine bin und ich somit ja quasi nie Urlaub bekommen könnte. Weiterhin muss mir auch eher mitgeteilt werden, wann der Urlaub genommen werden kann, um zu planen. Der Urlaub ist als "Urlaub" zu gewähren und nur in absoluten Ausnahmefällen abzugelten. Ich mache die Arbeit wirklich gerne und Sie wollen doch sicherlich auch, dass Ihre Auszubildende die Prüfung mit guten Ergebnissen abschließt. Mir ist die Prüfung wirklich sehr, sehr wichtig. Es wurde zwar gesagt, dass ich durch die Arbeit in der Kanzlei ja lernen würde, aber es gibt noch viel anderes zu lernen und ich möchte ja nur den mir zustehenden Urlaub zum lernen nutzen. Ich schreibe nun noch einmal die Tage auf, welche bereits abgehakt wurden:
19.11.2012 1/2 Tag Urlaub -Rest 8. Tage
23.11.2012 1/2 Tag Urlaub -Rest 7,5 Tage
03.12.2012 1 Tag Urlaub -Rest 6,5 Tage
06.12.2012 1 Tag Urlaub -Rest 5,5 Tage.
Ich möchte Sie bitten, mir nun Vorschläge für die restlichen 5,5 Tage zu unterbreiten, da ich Wunschtermine angegeben hatte und gerne Ausweichtermine hätte.
- Rumpelstilzchen
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Hast Du denn nochmal mit deiner Chefin gesprochen?
Ansonsten würde ich den Text noch so ändern:
"Ich möchte Sie bitten, mir nun bis zum ?? (2 Tage) Vorschläge für die restlichen 5,5 Tage zu unterbreiten. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass mir der Urlaub zu gewähren ist und ich mit einer Auszahlung auf keinen Fall einverstanden bin."
Wenn das alles nichts bringt: gelber Schein
Aber sag mal: Kann es sein, dass Deine Chefin hofft, dass Du die Prüfung NICHT bestehst, damit sie noch länger eine billige Arbeitskraft hat???
Ansonsten würde ich den Text noch so ändern:
"Ich möchte Sie bitten, mir nun bis zum ?? (2 Tage) Vorschläge für die restlichen 5,5 Tage zu unterbreiten. Ich betone nochmals ausdrücklich, dass mir der Urlaub zu gewähren ist und ich mit einer Auszahlung auf keinen Fall einverstanden bin."
Wenn das alles nichts bringt: gelber Schein
Aber sag mal: Kann es sein, dass Deine Chefin hofft, dass Du die Prüfung NICHT bestehst, damit sie noch länger eine billige Arbeitskraft hat???
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Ich glaube, Jupp hat Recht.
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kein Grund zur Panik.
Mitglied im CdW.
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Das Schreiben wird dir aber auch nicht helfen. Ich denke nicht, dass sich durch das Schreiben was ändert und deine Chefin sich deswegen umentscheidet.
Und für was willst du das als Beleg haben? Das versteh ich jetzt nicht ganz Du gibt das Schreiben deiner Chefin, die gibt dir trotzdem keinen Urlaub ... da kannste dir das Schreiben eigentlich gleich an die Wand hängen
Und für was willst du das als Beleg haben? Das versteh ich jetzt nicht ganz Du gibt das Schreiben deiner Chefin, die gibt dir trotzdem keinen Urlaub ... da kannste dir das Schreiben eigentlich gleich an die Wand hängen
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Es ist wohl unbestritten, dass sich ein jeder zu einer Abschlussprüfung, deren Ergebnis für den weiteren Werdegang des Lebens von Bedeutung ist, in den letzten Tagen vor dem Prüfungstermin noch einmal intensiv vorbereitet. Diese Vorbereitung kann sicherlich nicht während der Arbeitszeiten stattfinden.
Nichts anderes wird die Chefin gemacht haben vor den Examen.
Die Chefin weiß also bei von mir angedachter Lehrzeit von 2 1/2 Jahren, wann der Lehrling nicht im Büro sein wird. Sie hat also über zwei Jahre Zeit, sich auf diese Situation vorzubereiten und Ersatz zu beschaffen.
Macht sie dieses nicht, ist es ihr Problem.
Am kommenden Montag würde ich letztmalig mündlich in einem 4-Augen-Gespräch um den Urlaub nachsuchen. Wird er ncht gewährt, nehme ich ohne weitere Würdigung diese Ablehnung zur Kenntnis und gehe an dem von mir gewünschten 1. Urlaubstag zu meinem Hausarzt und danach lerne ich.
Nichts anderes wird die Chefin gemacht haben vor den Examen.
Die Chefin weiß also bei von mir angedachter Lehrzeit von 2 1/2 Jahren, wann der Lehrling nicht im Büro sein wird. Sie hat also über zwei Jahre Zeit, sich auf diese Situation vorzubereiten und Ersatz zu beschaffen.
Macht sie dieses nicht, ist es ihr Problem.
Am kommenden Montag würde ich letztmalig mündlich in einem 4-Augen-Gespräch um den Urlaub nachsuchen. Wird er ncht gewährt, nehme ich ohne weitere Würdigung diese Ablehnung zur Kenntnis und gehe an dem von mir gewünschten 1. Urlaubstag zu meinem Hausarzt und danach lerne ich.