Kriegen die Mandanten die Selbstbeteiligung zurück...?

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suzette
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#11

15.11.2012, 13:26

such mal hier im Forum nach "Quotenvorrecht"
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Spiderman
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#12

15.11.2012, 15:18

naja, wenn im Urteil steht: der Beklagte trägt die kosten des Rechtsstreits und denn machst du auf grund der Kostenentscheidung des Gerichts deinen Kfa , also sprich allen anfallenden rechtsanwaltskosten,

Beispiel:

1,3 vfg.
1,2 TG
Post
19 % Ust. (ist etwas abgekürzt)

so wenn das gericht dann daraufhin dann den Kfb erlässt, hast du ja dann quasi deine Rechtsanwaltskosten titulieren lassen. mittels dieses Beschlusses kannste das geld dann im wege der Zwangsvollstreckung vollstrecken. Wenn du die Summe dann von der Beklagten erhalten hast, du aber bereits die angelegenheit bei der Rechtsschutz abzgl. der SB des Mandanten, dann zahlst du zum einen die bereits erhaltenen Gebühren an die Rechtsschutz zurück + ggf. die gerichtskosten, und denn zahlste auch die SB in höhe von 150 € an den mandanten zurück.
Eine Spinne zu sehen ist nicht das Problem. Schlimm wird's erst, wenn sie nicht mehr zu sehen ist... :lol: :mrgreen:
gkutes

#13

15.11.2012, 16:25

@lisa - du kannst dir merken, dass von den Kosten, die die Gegenseite erstattet (sei es ganz oder teilweise) immer erst der Mandant seine SB wieder bekommt und den Rest bekommt die Versicherung
Kokosnuss
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#14

05.03.2013, 10:09

So. Jetzt bin ich auch verwirrt.

Wir haben hier eine Angelegenheit mit auswärtigem Gericht. Kostenquotelung Mdt. 28%, Gegner 72%, Mandant hatte SB mit 150 Euro.
Die Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld werden nicht erstattet (Mandant am Gerichtsort, wir auswärts). Nun zahlt die Gegenseite ja nicht die Kosten komplett - was mach ich mit der Selbstbeteiligung? Mit der Zahlung erst die SB auszahlen, den Rest dann an die RS?
Gibts dafür eine Entscheidung, irgendwas? Mein Chef zweifelt das nämlich an. :)
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Anahid
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#15

05.03.2013, 10:44

Sowas nennt man Quotenvorrecht. Der Mandant wird immer als erster ausbezahlt.
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Kokosnuss
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#16

05.03.2013, 10:57

Danke, Anahid.
Soweit hab ich meinen Chef ja nun überzeugen können.
Aber was ist denn nun mit den Fahrtkosten und dem Abwesenheitsgeld, das ja sowohl theoretisch als auch praktisch mit dem Mandanten abgerechnet werden muss und was ja auch beides nicht durch die RS zu tragen ist?
Rechne ich das jetzt mit dem Mandanten ab, die SB drauf und zieh das dann von der ausgeurteilten vorgerichtlichen Gebühr + den gezahlten festgesetzten Kosten gem. KFB ab?

Als ich das meinem Chef nämlich vorgeschlagen habe, hat der mich nur mitleidig angeschaut und meinte: "SIE ham ja mal wieder Ideen!"
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#17

18.04.2013, 12:22

Ich brauche mal eure Hilfe

Folgender Fall:

Wir machen für unseren Mandanten (Klägerin) eine Forderung geltend. RSV erteilt Deckungszusage. Es besteht eine SB von 250,00 €.

Es ergeht sodann Urteil wonach wir 65 % der Kosten des Rechtsstreits tragen, die Beklagte 35 %.

Muss unserer Mandanten nunmehr die SB erstattet werden?

Klar, dass wir faktisch keine Zahlung der Gegenseite erhalten, sondern verrechnet wird, aber theoretisch muss die Beklagte doch 35 % unserer Kosten zahlen und von diesen 35 % wird zunächst die Selbstbeteiligung an den Mandanten erstattet oder?

Bin gerade sehr unsicher.
gkutes

#18

18.04.2013, 12:24

Wenn du keine Erstattung bekommst - dann kannst du dem Mandanten auch nix zahlen
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#19

18.04.2013, 12:30

Aber es gibt doch einen fiktiven Erstattungsanspruch von 35 % auf unsere Gebührenrechnung. Wenn ich keine SB erstattet, wird dies doch nur der RS zu Gute kommen oder?
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skugga
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#20

18.04.2013, 12:39

Melle hat geschrieben:Aber es gibt doch einen fiktiven Erstattungsanspruch von 35 % auf unsere Gebührenrechnung. Wenn ich keine SB erstattet, wird dies doch nur der RS zu Gute kommen oder?
Wieso? Nach dieser Quotelung wird ja was zugunsten der Gegenseite festgesetzt, was dann auch noch von der RS Eures Mandanten an die Gegenseite gezahlt werden muss. Ihr bekommt doch von der Gegenseite gar nix. Fang bloß nicht an, weiter über fiktiv und faktisch nachzudenken!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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