Beiordnung als Pflichtverteidiger - hat jmd ein Muster?

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Coonie
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#11

26.02.2008, 09:03

Hhmmpfff. irgenwie will mir das noch nicht so ganz einleuchten. Dann werde ich das mal so machen, doch irgenwie ists schon komisch.
Vielen Dank für eure Hilfe
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Coonie
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#12

27.02.2008, 11:49

so formlos ging das dann doch nicht. am Ende habe ich es so geschrieben:

"lege ich in Falle meiner Beiordnung als Pflichtverteidiger mein Mandat als Wahlverteidiger nieder.

Die Voraussetzungen des § 140 StPO einer notwendigen Verteidigung sind gegeben, zu-dem besteht hier ein besonderes Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und dem Unterzeichner. Des Weiteren sind keine wichtigen Gründe gegeben, die eine Beiordnung des Unterzeichners als Pflichtverteidiger als unvertretbar erscheinen lassen."

so wäre es wohl vollumfänglich richtig (Hoffentlich)
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cahra
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#13

08.12.2009, 09:02

Wie mache ich das mit der Beiordnung, wenn die Sache noch bei der Staatsanwaltschaft liegt?
Viele Grüße von Cahra
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LuzZi
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#14

08.12.2009, 09:05

Genauso wie gegenüber dem AG/LG. Du bittest die StA dann einfach nur noch, beim AG bzw. LG einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
cahra
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#15

08.12.2009, 12:23

Danke!
Viele Grüße von Cahra
caballito
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#16

11.10.2012, 15:19

Darf ich mal den alten Thread ausbuddeln?

Es besteht kein Wahlmandat, welches ich niederlegen könnte. Wenn keine Beiordnung erfolgt, nimmt der Mandant keinen Anwalt.

Fliegt mir das um die Ohren, wenn ich lediglich meine Beiordnung beantrage?
Ausführungen zum Vertrauensverhältnis?

LG
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Liesel
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#17

11.10.2012, 15:29

Verstehe ich nicht. Wenn du das Mandat annimmst, dann doch erstmal als Wahlverteidiger. Du kannst nur die Beiordnung beantragen und bei Ablehnung halt mitteilen, daß du den Mandanten nicht mehr vertrittst.
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Adora Belle
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#18

11.10.2012, 15:42

Das funktioniert so nicht, wie Du Dir das denkst. Siehe Liesel. Entweder es liegt ein Fall notwendiger Verteidigung vor, dann wird beigeordnet. Oder eben nicht. Dann kann der Mandant einen Verteidiger beauftragen, wenn er mag. Wenn der Mandant Dich nicht beauftragt, hast Du keinen Grund, ans Gericht zu schreiben. Der Mandant könnte allenfalls selbst einen Schriebs loslassen "ich bitte, mir einen PV beizuordnen und schlage RAin Caballito vor."
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#19

11.10.2012, 23:35

Adora Belle hat geschrieben: Wenn der Mandant Dich nicht beauftragt, hast Du keinen Grund, ans Gericht zu schreiben.
Leuchtet mir ein, meine Bekannte sagte, das ginge so.
Der Mandant könnte allenfalls selbst einen Schriebs loslassen "ich bitte, mir einen PV beizuordnen und schlage RAin Caballito vor."
Das Problem ist, dass der nur einen Anwalt (mich) will, wenn ich nichts koste (und ich hätte auch gerne mal einen Mandanten, der mich bezahlt) und gleichzeitig spricht der so gut Deutsch, dass er den Schriebs gar nicht selbst hinbekommt. Denke nicht, dass er inzwischen verstanden hat, was ich ihm bisher erklärt habe. Kann natürlich was aufsetzen, er unterzeichnet und er schickt es selber weiter.

Oder ich beantrage das so wie hier vorgeschlagen und hoffe, dass die Beiordnung erfolgt. Und wenn nicht? :roll:

Sorry, Anfängerfragen :-|
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Adora Belle
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#20

12.10.2012, 00:00

Ja, klar will er Dich, wenn du nix kostet. Aber so funktioniert die Welt nun mal nicht. Schon gar nicht, wenn die Kommunikation möglicherweise nur mit Dolmetscher möglich ist. Kommt denn eine PV überhaupt in Frage? Irgendwas nach §140 in Sicht? Ansonsten würd ich mir als ALLERERSTES einen Vorschuß geben lassen. wenn Du nett bist, nimmst Du 150 EUR, oder so. Mit denen kannst Du Akteneinsicht und Beiordnung beantragen, den Mandanten nach der AE vernünftig beraten, und gehst nicht ganz ohne was nach Haus, wenn es keine Beiordnung gibt und Du vor der Hauptverhandlung niederlegst.

Denk dran, Pflichtverteidigung ist kein Armenrecht. Es gibt nun mal nur eine Beiordnung, wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt. Ansonsten ist der Verteidiger ein "Luxus", den sich der Beschuldigte eben leisten können muß.
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