Beratungshilfe / Auslagen

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Lillymaus
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#1

18.09.2012, 09:22

Hat von Euch vielleicht schon mal erfolgreich Kosten für ein ärztliches Attest über die Beratungshilfe abrechnen können?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

:thx
vero1980
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#2

18.09.2012, 09:34

bei uns sind die bei gericht so penibel, da bin ich froh wenn ich überhaupt BerH bekomme... :?
Lillymaus
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#3

18.09.2012, 09:41

Ja das ist wohl wahr :-( Bei uns auch. Das ist immer wieder ein Kampf.

Ich hatte nur jetzt ein paar Mal erfolgreich die Kopien, die aus einer Akte gefertigt werden mussten, abrechnen können und dies damit begründet, dass diese zwingend erforderlich für eine ordnungsgemäße Bearbeitung waren.

Jetzt habe ich die Kosten für das Attest eben auch mit abrechnen wollen, es ging um Schmerzensgeld, und dafür ist ja auch ein Attest erforderlich. Natürlich haben sie in diesem Fall zurückgeschrieben, dass diese KOsten nicht übernommen werden. Ich versuche es einfach noch mal mit der Begründung, dass es erforderlich war für die Bearbeitung der Angelegenheit. Mal sehen was kommt.
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