Berufung - Streitwert / ausgeurteilter Betrag?

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Gast

#1

23.08.2006, 11:31

Hallo …..

Ich hätte da wieder eine kurze Frage und zwar geht es diesmal um das Thema Berufung. Wir haben heute ein Urteil erhalten, wonach unsere Mandantschaft an die Gegenseite einen Betrag in Höhe von 570,00 € nebst Zinsen zu zahlen hat; der Streitwert des Verfahrens wurde auf 627,00 € festgesetzt.

Jetzt ist meine Frage, ob die Einlegung der Berufung durch die Streitwertfestsetzung (627,00 €) zulässig ist oder ob keine Berufung eingelegt werden kann, da der ausgeurteilte Betrag nur 570,00 € beträgt?!

Es ist für mich das erste Mal, dass der Streitwert höher festgesetzt wird als der ausgeurteilte Betrag.

Vielen Dank für Eure Mithilfe.

LG, Claudia.
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Pepsi
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#2

23.08.2006, 12:01

hattet ihr denn Verzugsschaden als Nebenforderung geltend gemacht?
refana87
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#3

23.08.2006, 12:03

Nein. Die Einlegung der Berufung ist abhängig von der Beschwer. Diese muss 600,00 € sein. Hier ist es 570,00 €. Der Streitwert gilt nur für die RA-Gebühren.
Gast

#4

23.08.2006, 12:06

Hallo Peps,
hallo Feuergirl,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich war auch schon davon ausgegangen, dass hier keine Berufung eingelegt werden kann.

LG, Claudia.
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Moppel
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#5

13.09.2007, 09:06

Hätte dazu auch noch eine Frage:

Wie setzt sich die Beschwer denn überhaupt zusammen? Handelt es sich nur um den Betrag, der laut Urteil dem Mandanten auferlegt wurde oder kann man dazu auch die dem Mandanten auferlegten Kosten zählen?

Gruß Moppel
Viele Grüße, Moppel
refana87
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#6

13.09.2007, 09:10

Die Beschwer errechnet sich aus der Hauptforderung, die im Urteil betitelt ist. Meinst Du mit Kosten die Gerichtskosten oder was?
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#7

13.09.2007, 09:16

nein ich meine die Kosten, die dem Mandanten auferlegt wurden (z.B. die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte). Da man im Falle der Berufung ja auch u. U. gegen die Kostenentscheidung vorgeht.
Viele Grüße, Moppel
refana87
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#8

13.09.2007, 09:36

ja das sind ja unter anderem die Gerichtskosten. Ich würde sagen nein. Habe es auch so beigebracht bekommen. Die Kosten sind Nebenforderungen und werden nicht mit rein genommen.
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Moppel
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#9

13.09.2007, 09:51

:thx für Deine schnelle Hilfe.
Viele Grüße, Moppel
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#10

13.09.2007, 13:56

nein, nur wegen der Kosten, kann man keine Berufung einlegen
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