Hallo …..
Ich hätte da wieder eine kurze Frage und zwar geht es diesmal um das Thema Berufung. Wir haben heute ein Urteil erhalten, wonach unsere Mandantschaft an die Gegenseite einen Betrag in Höhe von 570,00 € nebst Zinsen zu zahlen hat; der Streitwert des Verfahrens wurde auf 627,00 € festgesetzt.
Jetzt ist meine Frage, ob die Einlegung der Berufung durch die Streitwertfestsetzung (627,00 €) zulässig ist oder ob keine Berufung eingelegt werden kann, da der ausgeurteilte Betrag nur 570,00 € beträgt?!
Es ist für mich das erste Mal, dass der Streitwert höher festgesetzt wird als der ausgeurteilte Betrag.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
LG, Claudia.
Berufung - Streitwert / ausgeurteilter Betrag?
Hallo Peps,
hallo Feuergirl,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich war auch schon davon ausgegangen, dass hier keine Berufung eingelegt werden kann.
LG, Claudia.
hallo Feuergirl,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich war auch schon davon ausgegangen, dass hier keine Berufung eingelegt werden kann.
LG, Claudia.
- Moppel
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 81
- Registriert: 03.05.2007, 09:34
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
Hätte dazu auch noch eine Frage:
Wie setzt sich die Beschwer denn überhaupt zusammen? Handelt es sich nur um den Betrag, der laut Urteil dem Mandanten auferlegt wurde oder kann man dazu auch die dem Mandanten auferlegten Kosten zählen?
Gruß Moppel
Wie setzt sich die Beschwer denn überhaupt zusammen? Handelt es sich nur um den Betrag, der laut Urteil dem Mandanten auferlegt wurde oder kann man dazu auch die dem Mandanten auferlegten Kosten zählen?
Gruß Moppel
Viele Grüße, Moppel
- Moppel
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 81
- Registriert: 03.05.2007, 09:34
- Beruf: ReFa
- Software: Phantasy (DATEV)
nein ich meine die Kosten, die dem Mandanten auferlegt wurden (z.B. die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte). Da man im Falle der Berufung ja auch u. U. gegen die Kostenentscheidung vorgeht.
Viele Grüße, Moppel