Kündigung Resturlaub

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B.B.
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#1

16.07.2012, 12:17

Hallo,

ich werde meine Stelle zum 31.07.2012 kündigen - Habe 24 Arbeitstage Urlaub, bei einer 4 Tage Woche (8 Monate im Betrieb)

Es stehen mir doch rein rechnerisch 16 Tage zu?! Davon habe ich schon 6 genommen, also verbleiben 10 Tage.

Kann ich die Kündigung dann so schreiben?

da ich schon vor längerer Zeit um ein Gespräch gebeten habe - das bis heute noch immer nicht statt gefunden hat - teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.08.2012 kündige.

Ausschlaggebend für meine Kündigung sind gesundheitliche und private Gründe.

Mit diesem Schreiben beantrage ich die restlichen Tage meine Jahresurlaubs und die schon genehmigten Urlaubstage, so dass mein letzter Arbeitstag der 10.08.2012 sein wird.

Um die Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses wird ebenfalls gebeten.

Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

MfG

XXX

Vielen Dank schon im Voraus!!!
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Kasimir1603
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#2

16.07.2012, 12:19

Wenn Du schon länger dort beschäftigt warst, steht Dir eigentlich sogar der gesamte Jahresurlaub für 2012 zu. Wie lange bist Du schon dort beschäftigt?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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B.B.
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#3

16.07.2012, 12:19

Das hab ich jetzt ganz vergessen:

Muss der Chef dann auch noch zustimmen wegen den restlichen Tage, oder kann ich die einfach so nehmen und zuhause bleiben?
B.B.
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#4

16.07.2012, 12:20

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FeldKiel
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#5

16.07.2012, 12:33

Wenn du länger als sechs monate beschäftigt bist, hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.
Allerdings kann dein Chef aus wichtigen Gründen den Antrag ablehnen. Wichtige Gründe sind z.B. dass auf deine arbeit nicht verzichtet werden kann.

Auf jedenfall hast du auch die Möglichkeit, dir die Urlaubstage auszahlen zu lassen.
Außerdem müsstest du ein Schreiben von deinem Arbeitgeber bekommen, über wieviel Resturlaub du noch verfügst - oder eben, dass du den Urlaub schon aufgebraucht hast.

Wenn dein neuer Arbeitgeber nun so schlau ist und das Schreiben verlangt, musst du bis zum neuen Jahr mit Urlaub warten. Ist also eine kleine Abwägungssache, wie viel von deinem Urlaub du noch geltend machen willst.
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Zonnie
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#6

16.07.2012, 13:37

Hmmm bis zum 31.07. sind ja nur noch zwei Wochen und ein Tag... Sicher dass du so kurze Kündigungsfrist hast? Der Urlaub wird im Übrigen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen, also wenn du zum 31.07. wolltest und könntest, müsstest du bis dahin eigentlich den Urlaub verbrauchen.
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gkutes

#7

16.07.2012, 13:58

sie kündigt AM 31.07. zu Ende August.
Also - du hast grundsätzlich Anspruch auf den gesamten Urlaub. Der kann dir aber beim nächsten Arbeitgeber dann angerechnet werden.
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#8

16.07.2012, 15:13

gkutes hat geschrieben:sie kündigt AM 31.07. zu Ende August.
Sie schreibt ein bisschen wirr. Aber wenn sie zum 31.08. kündigt und man davon ausgeht, dass sie "nur" noch 10 Tage Urlaub hätte, wäre der 10.08. nicht ihr letzter Arbeitstag 8)
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#9

16.07.2012, 15:16

Und ich glaub, das waren jetzt genug Rechtshinweise, deshalb :closed
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