Formulierungshilfe

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Sprengmann
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#1

09.05.2012, 14:14

Ich habe gerade Post vom Arbeitsgericht erhalten und kann mich nur wundern.
Es wurde Berichtigung eines Urteils beantragt, da Daten in der Urteilsformel nicht stimmten und vollstreckbare Ausfertigung gleich für die Anbringung des Beschlusses mitgeschickt.
Jetzt kommt die vollstreckbare Ausfertigung mit einer handschriftlichen Berichtigung auf dem Original zurück.
Haut man denen das jetzt gleich mit einem "Antrag" auf Entscheidung im Beschlusswege um die Ohren :motz oder "regt" man vorsichtig die Entscheidung im Beschlusswege an.
(Es ist eigentlich zum Lachen, aber wenn ich dran denke, daß jetzt die ZV unnötig hinausgezögert wird, auch wieder zum Heulen)
Viele Grüße
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
JennyHST
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#2

21.05.2012, 15:31

Ich würde gleich einen Antrag machen, weil Anregungen bei den Richtern manchmal eh nicht viel bringen.
Anträge müssen bearbeitet werden :wink:
finnchik
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#3

21.05.2012, 20:25

Die handschrifliche Berichtigung geht ja gar nicht. Alles muss richtig sein, auch die vollstreckbare Ausfertigung. Es ist ja nicht viel gefragt, dass ein paar Seiten korrigiert ausgedruckt werden.
Manche Richter reagieren nicht so gut auf "Bitten" - gleich einen Antrag stellen. :D
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Pepples
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#4

21.05.2012, 20:27

Hallo finnchick :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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