Ich habe gerade Post vom Arbeitsgericht erhalten und kann mich nur wundern.
Es wurde Berichtigung eines Urteils beantragt, da Daten in der Urteilsformel nicht stimmten und vollstreckbare Ausfertigung gleich für die Anbringung des Beschlusses mitgeschickt.
Jetzt kommt die vollstreckbare Ausfertigung mit einer handschriftlichen Berichtigung auf dem Original zurück.
Haut man denen das jetzt gleich mit einem "Antrag" auf Entscheidung im Beschlusswege um die Ohren oder "regt" man vorsichtig die Entscheidung im Beschlusswege an.
(Es ist eigentlich zum Lachen, aber wenn ich dran denke, daß jetzt die ZV unnötig hinausgezögert wird, auch wieder zum Heulen)
Viele Grüße
Formulierungshilfe
- Sprengmann
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Ich weiss, dass ich nicht weiss.
Die handschrifliche Berichtigung geht ja gar nicht. Alles muss richtig sein, auch die vollstreckbare Ausfertigung. Es ist ja nicht viel gefragt, dass ein paar Seiten korrigiert ausgedruckt werden.
Manche Richter reagieren nicht so gut auf "Bitten" - gleich einen Antrag stellen.
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- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo finnchick
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