Nach Einspruch gegen VB Übergang in das streitige Verfahren

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Minimaus
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#1

11.05.2012, 20:23

Hallo zusammen,

in welchem § finde ich die Rücknahme des Antrages ins streitige Verfahren? Eine Gerichtsgebühr entsteht auf jeden Fall, oder?
JennyHST
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#2

21.05.2012, 15:29

Im Mahnverfahren wird entschieden, welche Gerichtskosten weiter anfallen oder nicht.
Hat das zuständige Gericht schon ein Aktenzeichen vergeben, dann entscheidet dies über die Gerichtskosten.

Ich würde da jetzt an die §§ 696 IV, 269 III ZPO denken.

Ich hoffe ich konnte helfen! :D
Minimaus
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#3

21.05.2012, 20:59

ja, danke!
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