Anschriftermittlung e.V.

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samara
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#1

28.05.2010, 12:35

Hi! Wir haben einen eingetragenen Verein verklagt und die KLage kann nunmehr nicht zugestellt werden (Rückbrief beim Gericht). Welche Möglichkeit besteht, an die eventuell geänderte Anschrift ranzukommen? Postfach geht ja nicht, aber im Internet steht die Anschrift, über die angeblich nicht zugestellt werden kann. Da es keine Privatperson ist, bezweifle ich, dass ich mit EMA-Anfrage irgendwie weiterkomme. Hat vielleicht jemand Erfahrungen damit?
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sunny84
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#2

28.05.2010, 13:21

Ich würds mal mit ner Auskunft beim Vereinsregister probieren. Vielleicht bekommst du hierüber die aktuelle Adresse.
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samara
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#3

28.05.2010, 13:23

wie ermittle ich da die ZUständigkeit? Amtsgericht anhand der letzten Anschrift? oder irgendwie anders?
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sunny84
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#4

28.05.2010, 13:25

Amtsgericht in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Würd also das AG nehmen, das für die dir bekannte Anschrift zuständig ist.
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Ernie

#5

28.05.2010, 13:26

Ruf doch einfach ganz frech unter einem Vorwand beim Verein an und frag nach, wohin sie denn gezogen wären...
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sunny84
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#6

28.05.2010, 13:28

Oder so :lol:
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Carmenzita
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#7

28.05.2010, 13:40

ich hatte mal den Fall, dass das Gericht nicht über die Deutsche Post zugestellt hat, sondern weil es billiger war über irgendeinen anderen Briefzusteller. das hatte ich aber auch nur herausbekommen weil ich bei Gericht angerufen hatte. die Sachbearbeiterin meinte, dass das leider (seid sie über diesen anderen Briefzusteller ihre Post verschicken) öfter vorkommt. sie hat gesagt es reicht, wenn wir beantragen, dass an die Gegenseite per Dt. Post zugestellt werden soll. FAZIT: Schuldner hat doch dort gewohnt.

Ich würde sagen, weil ja auch im Internet diese Adresse vermerkt ist, dass du mal beim Gericht anrufst.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

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samara
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#8

31.05.2010, 16:42

Vielen lieben Dank!
Butterblume
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#9

08.05.2012, 11:39

Hallo ich eröffne dieses Thema wieder mit folgender Frage:

Wir wollen einen Verein verklagen. Auf allen Schreiben und im Internet ist jedoch nur ein Postfach angegeben. Ich habe jetzt eine Auskunft beim Vereinsregister beantragt, die auch heute kam. Leider steht auch dort die Anschrift nicht. In dem Anschreiben verweist das Gericht darauf, eine Melderegisterauskunft einzuholen. Kann ich das für einen Verein überhaupt machen? Beziehungsweise hat noch jemand eine Idee, wie ich die Anschrift rausbekomme?
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#10

08.05.2012, 11:44

Anschrift des Vereinsvorsitzenden?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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