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lamiserable
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#1
30.08.2007, 14:43
Hilfe! Habe ein Problem und hoffe auf Eure Antworten!
Wie berechnet man den Streitwert bei säumigem Wohngeld in einer Wohnungseigentumssache?
bereits Rückstände + 12 x säumiges Wohngeld oder ganz anders???
Handelt es sich hier um ein Dauerschuldverhältnis oder eine wiederkehrende Leistung?
Ich weiß nicht mehr weiter!
Danke im Voraus!!!
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tabea009
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#2
30.08.2007, 14:46
Bin mir nicht sicher, aber ich würde nur das säumige Wohngeld als SW nehmen.
Barbara
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lamiserable
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#3
30.08.2007, 15:01
Ja, aber bei Miete und Nebenkosten nimmt man ja auch nicht nur den säumigen Rückstand. Ist das nicht ähnlich zu handhaben?
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
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jenniver
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#4
30.08.2007, 15:16
Nur das säumige Hausgeld. Bei Mietverhältnissen nimmst du die Jahresmietzins nur bei fristloser Kündigung bzw. Räumung. Bei Wohngeld bekommst du nur einen Zahlungstitel, deshalb nur das säumige Wohngeld.
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lamiserable
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#6
30.08.2007, 15:39
Na dann mach ich das mal so!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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