Streitwert WEG Wohngeld

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lamiserable
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#1

30.08.2007, 14:43

Hilfe! Habe ein Problem und hoffe auf Eure Antworten!

Wie berechnet man den Streitwert bei säumigem Wohngeld in einer Wohnungseigentumssache?

bereits Rückstände + 12 x säumiges Wohngeld oder ganz anders???

Handelt es sich hier um ein Dauerschuldverhältnis oder eine wiederkehrende Leistung?

Ich weiß nicht mehr weiter!

:(

Danke im Voraus!!!
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tabea009
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#2

30.08.2007, 14:46

Bin mir nicht sicher, aber ich würde nur das säumige Wohngeld als SW nehmen.
Barbara
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lamiserable
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#3

30.08.2007, 15:01

Ja, aber bei Miete und Nebenkosten nimmt man ja auch nicht nur den säumigen Rückstand. Ist das nicht ähnlich zu handhaben?

:bahnhof
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
jenniver
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#4

30.08.2007, 15:16

Nur das säumige Hausgeld. Bei Mietverhältnissen nimmst du die Jahresmietzins nur bei fristloser Kündigung bzw. Räumung. Bei Wohngeld bekommst du nur einen Zahlungstitel, deshalb nur das säumige Wohngeld.
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butterflybabe
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#5

30.08.2007, 15:19

:zustimm Nur der Betrag, der tatsächlich offen ist.
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lamiserable
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#6

30.08.2007, 15:39

Na dann mach ich das mal so!
:thx
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