Und natürlich braucht man bereits den Titel und die Klausel, sofern man über den Gerichtsvollzieher zustellen lässt.
Sofern ich falsch erklärt habe, machen das die GV, sämtliche anderen Kanzleien und ich aber non-stop falsch
![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Nochmal:
man kann entweder:
- VK beim Gericht beantragen
-parallel eine begl. Kopie von A zu A zustellen (auch ohne VK möglich!)
oder aber:
- VK bei Gericht beantragen
- ZV-Auftrag stellen und parallel vom GV den Titel, mit vorhandener Klausel zustellen lassen (diese Vorgehensweise habe ich selber aber noch nie gemacht, daher kann ich hier keine Angaben zu Kosten machen).
Hoffe die Erklärung ist übersichtlicher als meine vorherige