Moin moin die Damen und Herren,
habe mich nach langer Zeit auch endlich mal wieder hier eingefunden. Habe nun endlich in ein anderes Büro gewechselt. Allerdings habe ich es jetzt mit einem Rechtsgebiet zu tun, auf dem ich vollkommen jungfreulich bin.
Und zwar dem gewerblichen Rechtsschutz.
Habe vor allem folgendes Problem:
Hat jemand von euch eine Auflistung über sämtliche Benutzungsfristen des MMA und des PMMA??
Ich find leider auch auf den einzelnen Internetseiten nicht viel dazu.
Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.!!
LG Sabrina
Benutzungsfristen von Makren im In- und Außland??!!
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die Benutzungsfristen haben nichts mit MMA/PMMA zu tun, sondern stehen in den jeweiligen nationalen Markengesetz des betreffenden Landes (sofern es überhaupt eine gibt)
bei einer auf GWR spezialisierten Kanzlei sollte es eigentlich irgendein Nachschlagewerk geben, zB Scheer-Tafeln (am PC) oder das Manual of Intellectual Property von Kluwer (hässliche braune Ergänzungsbände)
bei einer auf GWR spezialisierten Kanzlei sollte es eigentlich irgendein Nachschlagewerk geben, zB Scheer-Tafeln (am PC) oder das Manual of Intellectual Property von Kluwer (hässliche braune Ergänzungsbände)
- Soenny
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http://www.gidf.de" target="blank
Internationale Marke (IR):
Die Schutzdauer einer Internationalen Marken beträgt nach MMA (Madrider Markenabkommen) 20 Jahre, nach PMMA (Protokoll zum Madrider Markenabkommen) 10 Jahre.
Deutsche Marke:
Die Schutzdauer (§ 47 MarkenG) einer eingetragenen deutschen Marke beginnt gem. § 33 Abs.1 MarkenG mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
Gemeinschaftsmarke (EU):
Die Schutzdauer (Art. 46 GMVO) einer eingetragenen europäischen Gemeinschaftsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
http://www.markenservice.net/faq.html" target="blank
Internationale Marke (IR):
Die Schutzdauer einer Internationalen Marken beträgt nach MMA (Madrider Markenabkommen) 20 Jahre, nach PMMA (Protokoll zum Madrider Markenabkommen) 10 Jahre.
Deutsche Marke:
Die Schutzdauer (§ 47 MarkenG) einer eingetragenen deutschen Marke beginnt gem. § 33 Abs.1 MarkenG mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
Gemeinschaftsmarke (EU):
Die Schutzdauer (Art. 46 GMVO) einer eingetragenen europäischen Gemeinschaftsmarke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach zehn Jahren am letzten Tag des Monats, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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